Gestern wurde die neue Bundesregierung vereidigt. Höchste Zeit also, sich mal mit den neuen Köpfen und alten Zöpfen zu befassen…
Bei der Kanzlerin bleibt ja alles beim Alten, war ja auch nicht anders zu erwarten. Frau Dr. Merkel’s Stellvertreter und künftiger Außenminister macht mir jedoch Sorgen. Nichts gegen Guido Westerwelle persönlich, und auch nichts gegen seine Homosexualität. Aber speziell letztere wird ihm sicher noch schwer zu schaffen machen. Vor Allem, wenn es um Besuche in muslimischen Staaten geht, kann ich mir kaum vorstellen, dass Westerwelle dort für voll genommen wird…
Zur Klarstellung: Ich lehne Herrn Westerwelle weder als Minister, noch als Vizekanzler ab, aber vielleicht sollte man ihm ein anderes Ressort geben…
Weiter: Einer unserer „Lieblingsfeinde” schleicht sich ins Finanzministerium davon. Der bisherige Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble wird sich sicher schon Gemeinheiten ausgedacht haben, wie er mit dem Geld die Bürger überwacht und den Terrorismus bekämpft.
Die Nachfolge im Innenministerium tritt der bisherige Kanzleramtsminister Thomas de Maizière an. de Maizière… gab es da nicht in der Ex-DDR mal nen gleichnamigen Lothar? Mit Stasi-Vorwürfen? Schon allein der Name bereitet mir Magengrimmen… Die Beiden sind im Übrigen Cousins.
Klar, man kann nicht alle über einen Kamm scheren, de Maizère kann trotzdem ein guter Innenminister werden. Warten wir’s ab.
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Am gestrigen Abend haben wir am Bottroper Stammtisch mit 6 Piraten die Crew „Revierpiraten” gegründet. Somit gibt es jetzt in Bottrop eine offizielle Organisationseinheit der Piratenpartei.
Aktiv wird die Crew zum 01.11.2009, da laut Satzung eine Veränderung im Bereich Crew immer nur zum Monatsbeginn in Kraft tritt. Damit sind personelle Veränderungen wie Ein– oder Austritte in die bzw. aus der Crew gemeint, aber eben auch die Gründung und die Auflösung einer Crew.
Für alle, die mit den piratigen Strukturen nicht so vertraut sind:
Die Crew ist die kleinste Organisationseinheit der Piratenpartei im Landesverband NRW. Die Crew kommt ohne Vorstand und Verwaltung aus, muss nur 2 Sprecher benennen. Eine Crew verfügt über Budget für Anschaffungen wie z.B. Wahlkampfmaterial, ist aber keine juristische Person. Die Crew darf also keine Verträge abschließen oder Postfächer mieten. Eine Crew besteht aus 5 bis 9 ordentlichen Piraten. Kommt ein 10. Mitglied hinzu, muss die Crew sich aufteilen.
Noch ein paar Worte zum Namen:
„Revierpiraten” soll an die Tradition des Steinkohlebergbau erinnern, schließlich ist Bottrop eine der letzten Städte, in denen noch aktiv Steinkohle gefördert wird.
Heute ist mein Feedreader mit Meldungen über die DE-Mail überflutet. Die erste dieser gerichtsfesten Mails wurde heute versandt, und das nehmen die Nachrichtenagenturen und Computer-Fachmagazine zum Anlass, darüber zu berichten. Stellvertretend seien an dieser Stelle tagesschau.de [1] und heute.de [2] genannt.
Die erste DE-Mail ging demnach heute an Werner Zorn, der schon vor 25 Jahren die erste E-Mail in Deutschland erhalten hat. Absender heute war Bernhard Rohleder vom Branchenverband „Bitkom”.
Der Absender einer DE-Mail, die grundsätzlich digital signiert ist, erhält auf Wunsch eine Versand– und Empfangs-Bestätigung seiner Mail, ähnlich dem Einschreiben bei der Briefpost. Damit soll er rechtssichere Nachweise über den Versand und die Zustellung der DE-Mail bekommen.
Nun, das Ganze wird u.A. vom Bundesinnenministerium gefördert. Und genau das bereitet mir Magengrimmen… Denn die eigentlich sehr sinnvolle DE-Mail soll angeblich die gleiche Sicherheit bieten, wie die Briefpost. Das mag ich mir beim Überwachungswahn des Bundesinnenministers Dr. Wolfgang Schäuble nicht vorstellen wollen. Oder wird unsere gute alte Briefpost etwa auch schon staatlich kontrolliert und überwacht, damit der Vergleich stimmt?
Übrigens: Die Deutsche Post AG erprobt zur Zeit den „Onlinebrief” [3], der die gleichen Sicherheitsmerkmale wie die DE-Mail aufweisen soll. Bin mal gespannt, was dabei herauskommt… Zur Teilnahme am Testbetrieb benötigt man eine Einladung, und muss sich mit einem darin enthaltenen Code anmelden [4].
[1] www.tagesschau.de/wirtschaft/demail104.html
[2] www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,7910631,00.html
[3] www.tomshardware.com/de/Post-Online-Brief-ePost-E-Mail-Strategie-2015,news-242567.html
[4] www.onlinebrief.de (sichere Verbindung)
So heißt es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern uns zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericherstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nun soll nach dem Zugangserschwernisgesetz, welches dem obigen GG-Artikel schon vom Namen her widerspricht, DNS–Server manipuliert werden, dass diese bei Aufruf bestimmter Seiten auf ein Stoppschild umleiten. Dieses Gesetz befindet sich im Moment im sogenannten Notifizierungsverfahren [1] bei der EU, und muss danach noch von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben werden. Diese Unterschrift gilt trotz aller Beschwerden, der am stärksten gezeichneten Petition überhaupt (134.015 Mitzeicher [2]) und verfassungsrechtlicher Bedenken als sicher.
Das Gesetz ist also noch gar nicht in Kraft, aber schon heute handeln Kommunikations-Unternehmen danach:
ZDNet berichtet nun [3], dass Vodafone als erster Anbieter überhaupt alle DNS–Anfragen auf die eigenen DNS–Server umbiegt. Dazu braucht der Anbieter nur allen Traffic über den Port 53 TCP / UDP abfangen. Im Moment soll die Manipulation nur im UMTS-Netz aktiv sein, aber es sollte klar sein, dass Vodafone das auch auf das von Arcor übernommene Festnetz ausweitet. Zudem dürften andere Anbieter das zunächst mal genau beobachten, und dann auch auf diesen Zug aufspringen.
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Der nächste Schritt zum gläsernen Bürger, in diesem Falle gläsernen Patienten, wird heute eingeleitet: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Es hat zwar unbestritten Vorteile, wenn ein behandelnder Arzt im Zweifel Informationen zu Vorerkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeiten zur Verfügung hat, insgesamt jedoch sollte man sich aber mal Gedanken über den Datenschutz machen. Wer hat wann Zugriff auf die gespeicherten Daten? Speichern die Ärzte die Daten auch noch mal lokal? Das würde das Missbrauchsrisiko der Daten weiter erhöhen. Wie sind die Daten auf der Karte geschützt? Kann man die mit einem handelsüblichen Chipkartenleser und ein paar kleinen Kniffen auslesen? Ein paar kleine Kniffe, um die Verschlüsselung zu knacken… Denn verschlüsselt werden die Daten ja wohl sein…
Der nächste Punkt ist: Die Gesundheitskarte ist kein Ausweisdokument, warum also soll da ein Lichtbild drauf? Welche rechtliche Handhabe bekommen die Kassen, wenn sich jemand weigert, ein Foto abzugeben? Denn noch kann keine Krankenkasse ein Foto von einem Versicherten einfordern, allenfalls darum bitten.
Zunächst soll die eGK im Bezirk Nordrhein starten, bis Ende 2010 aber bundesweit im Einsatz sein. Somit trägt in gut einem Jahr fast jeder ständig seine Krankenakte mit sich herum. Was ist nun, wenn Arbeitgeber z.B. bei häufig arbeitsunfähigen Mitarbeitern mal einen Blick in diese Akte werfen? In Betrieben, in welchen sich die Mitarbeiter umziehen, ist es sicher auch ohne das Wissen des Mitarbeiters möglich. Zugegeben, ein krasses Beispiel, aber hatten wir nicht in den letzten Monaten genügend Beispiele für den Kontroll– und Überwachungswahn Deutscher Konzerne?
Update: Auszug aus den FAQ der Krankenkasse des Autors:
Datenschutz – wer hat Zugriff auf meine Daten?
Zum Einlesen einiger administrativer Daten wie etwa Name und Adresse sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Der Zugriff auf sensible Daten (z. B. Zuzahlungsstatus) ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem (Zwei-Schlüssel-Prinzip) geschützt. Dieses gewährleistet, dass ohne Einwilligung des Versicherten niemand auf die medizinischen Daten seiner Gesundheitskarte zugreifen kann.Seine Einwilligung für den Datenzugriff auf die freiwilligen Anwendungen gibt der Versicherte mit der Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN). Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich ebenfalls gegenüber dem System identifizieren: mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Er enthält ihre elektronische Unterschrift (Signatur) und ist damit der zweite zentrale Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der HBA des Arztes oder Apothekers in das Kartenlesegerät eingegeben werden, kann der Versicherte durch Eingabe der PIN Einsicht in seine Gesundheitsdaten geben.
Wie bin ich gegen Datenmissbrauch geschützt?
Zusätzlich zu den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen die neue Gesundheitskarte unterliegt, werden die Zugriffe protokolliert. Jeweils die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten werden gespeichert. Damit ist auch jeder (unwahrscheinliche) Missbrauch dokumentiert und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für die Karte gelten modernste Verschlüsselungstechniken. Sie verhindern, dass Unberechtigte in die sensiblen Gesundheitsinformationen eindringen. Die Daten des Versicherten werden des Weiteren durch das Zwei-Schlüssel-Prinzip und die Geheimnummer (PIN) des Versicherten gut geschützt.
Liest sich ja erst mal nicht schlecht, aber ist bisher nicht jedes Sicherheitssystem irgendwie überwunden worden?