CDU und FDP erlassen Gesetz um private Adressen über Behörden verkaufen zu können

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Fast unbe­merkt von der Öffent­lich­keit hatte der Bun­des­tag am Abend des 28. Juni die „Fort­ent­wick­lung des Mel­de­we­sens” mit den Stim­men von Schwarz-Gelb ver­ab­schie­det, wenige Minu­ten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abge­ord­nete waren zum Zeit­punkt der Abstim­mung kaum noch anwe­send — und auch die breite Öffent­lich­keit dürfte sich eher für Fuß­ball als für eine Bun­des­tags­sit­zung inter­es­siert haben.

Das Gesetz kann noch vom Bun­des­rat gestoppt werden.

Nun for­miert sich Wider­stand im Bun­des­tag gegen Mer­kel und Co. die tat­säch­lich dreist die Türen geöff­net haben, damit Adress­händ­ler über die Behör­den an Pri­vat Adres­sen kom­men können.

Meh­rere Bundes-Länder deu­te­ten bereits an, das Gesetz ableh­nen zu wol­len. Zwar gebe es noch kei­nen Beschluss im Kabi­nett, sagte ein Spre­cher des rheinland-pfälzischen Innen­mi­nis­te­ri­ums dem SWR. Aller­dings sei bereits sicher, dass man dem Mel­de­ge­setz in der jet­zi­gen Form im Bun­des­rat nicht zustim­men werde. Dazu gebe es bereits Gesprä­che mit ande­ren Bun­des­län­dern. Ein Spre­cher des Ham­bur­ger Senats deu­tete eben­falls eine Ableh­nung an.

Aber auch aus den Rei­hen der Koali­tion kom­men kri­ti­sche Stim­men. Der Bun­des­vor­sit­zende der Jun­gen Libe­ra­len (JuLis), Lasse Becker, sagte, die JuLis seien „ent­täuscht über die Novelle des Mel­de­rechts”. Gerade Libe­rale soll­ten an die­ser Stelle eine grö­ßere Sen­si­bi­li­tät wal­ten las­sen. „Die Daten der Ein­woh­ner­mel­de­äm­ter sind dafür da, dass öffent­li­che Ver­wal­tun­gen einen gesi­cher­ten Daten­be­stand haben und nicht, damit irgend­wel­che Ver­sand­händ­ler meine Adress­da­ten über­prü­fen kön­nen”, so Becker.

Zuvor hat­ten Daten­schüt­zer deut­li­che Kri­tik an dem neuen Mel­de­recht geäu­ßert. Von „gesetz­li­chem Wahn­sinn” sprach der Daten­schutz­be­auf­tragte Schleswig-Holsteins, Thilo Wei­chert, in der Wochen­end­aus­gabe der „Süd­deut­schen Zei­tung”. Ähn­lich hatte er sich zuvor bereits in der ARD geäußert.

Der baye­ri­sche Daten­schutz­be­auf­tragte Tho­mas Petri bezeich­nete den vor­ge­se­he­nen Zugriff der Pri­vat­wirt­schaft auf staat­li­che Daten als „unsäg­lich”. Er for­derte die Lan­des­re­gie­rung in Mün­chen auf, die neue Vor­schrift im Bun­des­rat zu stop­pen. Ham­burgs Daten­schutz­be­auf­trag­ter Johan­nes Cas­par sagte dem NDR, offen­sicht­lich habe eine ein­fluss­rei­che Lobby erfolg­reich Druck auf die schwarz-gelbe Bun­des­re­gie­rung ausgeübt.

SPD-Chef Sig­mar Gabriel schrieb in einem Facebook-Beitrag: „Ich will nicht, dass meine Hei­mat­stadt meine Adresse an Wer­be­fir­men oder pro­fes­sio­nelle Daten­samm­ler ver­kau­fen kann. Genau das sieht aber das neue Mel­de­ge­setz vor, das CDU/CSU und FDP gegen die SPD bereits durch den Bun­des­tag gebracht haben.” Die Bun­des­re­gie­rung sei der Lobby der Daten­samm­ler gefolgt. Er wun­dere sich „ein biss­chen, dass der öffent­li­che Auf­schrei der Empö­rung bis­lang aus­ge­blie­ben” sei, fügte Gabriel an.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Pri­vat­fir­men bei den Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfra­gen dür­fen, son­dern auch Umzüge oder Todes­fälle. Zwar sol­len Bür­ger dage­gen Wider­spruch ein­le­gen kön­nen. Die­ser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bür­gers hat. De facto bedeu­tet das: Wer seine Daten ein­mal einer Wer­be­firma oder einem Adress­händ­ler zur Ver­fü­gung gestellt hat — etwa bei einem Preis­aus­schrei­ben oder einer Kata­log­be­stel­lung — kann dann nicht mehr ver­hin­dern, dass diese bis zu sei­nem Tod aktua­li­siert und even­tu­ell auch wei­ter­ver­kauft werden.

So kann aus jedem Bür­ger ein glä­ser­ner Bür­ger wer­den, wo alles über jeden Bür­ger gespei­chert wer­den kann und die Behör­den bei der Aktua­li­sie­rung der Daten mit dem neuen Gesetz mit­hel­fen. All das wurde nun in pri­vate Hände gelegt. Wie viel Geld CDU und FDP für diese Geset­zes­än­de­rung bekom­men haben, ist nicht bekannt.

Im ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung vom 16. Novem­ber 2011 war noch vor­ge­se­hen, dass man der Wei­ter­gabe der Daten zu Werbe– oder Adress­han­dels­zwe­cken aus­drück­lich zustim­men muss. In der vom Bun­des­tag ange­nom­me­nen Beschluss­emp­feh­lung des Innen­aus­schus­ses wurde aus die­ser Zustim­mungs­lö­sung aber die kri­ti­sierte Widerspruchslösung.

 

Sie wur­den infor­miert von Rai­ner Wol­denga alias Indigo

Mit­glied der Pira­ten­par­tei Bottrop

 


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