November 2009

Rockerbanden verbieten?

Das zumin­dest for­dert jetzt auf­grund der Aus­schrei­tun­gen im Ban­den­krieg zwi­schen den „Hells Angels” und den „Ban­di­dos” die Polizei.

So berich­ten heute das WDR-Magazin „Pan­orama” [1] und Welt online [2], dass die Poli­zei in NRW nach den jüngs­ten Vor­fäl­len in Duis­burg, Solin­gen und Essen Rocker­ban­den ver­bie­ten und das Poli­zei­ge­setz ver­schär­fen will.

Da möge die Poli­zei doch bitte erst mal die Begriffe „Rocker­bande” und „Rocker” näher defi­nie­ren… Sicher, Motor­rad­fah­rer auf dicken Maschi­nen und in schwar­zer Leder-Kluft wer­den weit­läu­fig als Rocker bezeich­net. Dem möchte ich mich zunächst mal nicht anschlie­ßen. Für meine Begriffe haben Rocker mit Rock-Musik zu tun. Dass sich beide Bereich oft und gerne über­schnei­den, ist eine andere Sache…
Die­sen Bei­trag voll­stän­dig lesen»

Muss ich jetzt? Oder doch nicht?

Nein, ich muss nicht!

Wie aus dem schwarz-gelben Koali­ti­ons­ver­trag her­vor­geht, soll die Poli­zei mehr Befug­nisse erhal­ten. Zeu­gen einer Straf­tat sol­len ver­pflich­tet wer­den, gegen­über der Poli­zei aus­zu­sa­gen. Bis­her haben nur Rich­ter und Staats­an­wälte das Recht, Zeu­gen ver­bind­lich vor­zu­la­den. Die Poli­zei darf nur bit­ten, dass man vor­bei kommt.

Die Bun­des­pres­se­stelle der Pira­ten­par­tei Deutsch­land hat dazu eine Pres­se­er­klä­rung her­aus­ge­ge­ben:
http://web.piratenpartei.de/node/959

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