Das zumindest fordert jetzt aufgrund der Ausschreitungen im Bandenkrieg zwischen den „Hells Angels” und den „Bandidos” die Polizei.
So berichten heute das WDR-Magazin „Panorama” [1] und Welt online [2], dass die Polizei in NRW nach den jüngsten Vorfällen in Duisburg, Solingen und Essen Rockerbanden verbieten und das Polizeigesetz verschärfen will.
Da möge die Polizei doch bitte erst mal die Begriffe „Rockerbande” und „Rocker” näher definieren… Sicher, Motorradfahrer auf dicken Maschinen und in schwarzer Leder-Kluft werden weitläufig als Rocker bezeichnet. Dem möchte ich mich zunächst mal nicht anschließen. Für meine Begriffe haben Rocker mit Rock-Musik zu tun. Dass sich beide Bereich oft und gerne überschneiden, ist eine andere Sache…
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Nein, ich muss nicht!
Wie aus dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag hervorgeht, soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten. Zeugen einer Straftat sollen verpflichtet werden, gegenüber der Polizei auszusagen. Bisher haben nur Richter und Staatsanwälte das Recht, Zeugen verbindlich vorzuladen. Die Polizei darf nur bitten, dass man vorbei kommt.
Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu eine Presseerklärung herausgegeben:
http://web.piratenpartei.de/node/959