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Im Novem­ber 2010 soll er nun kom­men, der neue Per­so­nal­aus­weis. Die Vor­züge, die das Bun­des­mi­nis­te­rium des Inne­ren (BMI) pro­pa­giert, sind folgende:

  • Aus­weis im Inter­net: Der elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis ist mit der Funk­tion des elek­tro­ni­schen Iden­ti­täts­nach­wei­ses aus­ge­rüs­tet. Damit kön­nen Pro­zesse wie Log-in, Adress­ve­ri­fi­ka­tion und Alters­nach­weis wirt­schaft­li­cher und schnel­ler rea­li­siert wer­den. Ein beson­de­rer Schwer­punkt wurde auf den Schutz per­sön­li­cher Daten gelegt: Nur berech­tigte Anbie­ter von Dienst­leis­tun­gen dür­fen die Daten des Aus­wei­ses abfra­gen. Der Aus­weis­in­ha­ber selbst behält die volle Kon­trolle dar­über, wel­che sei­ner per­sön­li­chen Daten an den Anbie­ter über­mit­telt wer­den. Auf­grund sei­nes Sicher­heits­kon­zep­tes hilft der neue Per­so­nal­aus­weis, Inter­net­kri­mi­na­li­tät zu bekämp­fen und das Ver­trauen der Bevöl­ke­rung in elek­tro­ni­sche Trans­ak­tio­nen zu stei­gern. Er stärkt den Schutz vor Iden­ti­täts­dieb­stahl und bie­tet neue benut­zer­freund­li­che Mög­lich­kei­ten für die Umset­zung des Jugend­schut­zes, letz­te­res unter ande­rem auch an Auto­ma­ten, bei­spiels­weise beim Zigarettenkauf.
  • Elek­tro­ni­sche Signa­tur: Die Aus­weis­in­ha­ber kön­nen ein Zer­ti­fi­kat für die qua­li­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur auf ihren Per­so­nal­aus­weis laden. Damit sol­len auch Dienste, die eine eigen­hän­dige Unter­schrift erfor­dern, medi­en­bruch­frei, sicher und preis­wert auf dem elek­tro­ni­schen Wege in Anspruch genom­men werden.
  • Siche­res Rei­se­do­ku­ment: Für hoheit­li­che Kon­trol­len an Gren­zen und im Inland – und nur für diese – ist die Bio­me­trie­funk­tion zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung vor­ge­se­hen: Das digi­tale Foto wird in allen Per­so­nal­aus­wei­sen ent­hal­ten sein. Zwei Fin­ger­ab­drü­cke kön­nen auf frei­wil­li­ger Basis eben­falls im Chip gespei­chert wer­den. Damit kann der elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis ähn­lich wie der elek­tro­ni­sche Rei­se­pass als siche­res Rei­se­do­ku­ment ein­ge­setzt werden.Beide Merk­male ermög­li­chen eine effi­zi­ente und sichere Unter­stüt­zung der Per­so­nen­kon­trolle, ins­be­son­dere zur Bekämp­fung von Betrugs­ver­su­chen, bei denen ver­lo­rene oder gestoh­lene Doku­mente gezielt durch fremde Per­so­nen ver­wen­det werden.

Quelle: BMI


Ich sehe da eher daten­schutz­rech­ti­che Pro­bleme. Denn mit die­sem Aus­weis las­sen sich pro­blem­los Bewe­gungs­pro­file anle­gen, die durch die­ses per­sön­li­che Doku­ment natür­lich per­so­na­li­siert sind. Wenn ich damit am Auto­ma­ten Ziga­ret­ten oder Bahn­ti­ckets kaufe, weiß die Tabak– oder Rei­se­in­dus­trie davon, und kann mich mit ent­spre­chen­den Wer­be­an­ge­bo­ten bombardieren.

Auch wenn das BMI behaup­tet, dass der Inha­ber des Aus­wei­ses selbst die Kon­trolle dar­über hat, wem er wel­che Daten mit­teilt, wie kann der Inha­ber das kon­trol­lie­ren? Wenn ich mich im Inter­net für Online­ge­schäfte mit dem E-Ausweis iden­ti­fi­ziere, geschieht das doch über ein Lese­ge­rät, wel­ches die gespei­cher­ten Daten aus­liest. Ebenso an Auto­ma­ten uns was weiß ich nicht noch alles. Wie kann ich jetzt kon­trol­lie­ren, wel­che Daten aus­ge­le­sen und über­tra­gen bzw. gespei­chert wer­den? Als Computer-Normalanwender oder gar Laie sicher­lich gar nicht. Als ver­sier­ter Anwen­der kann ich zumin­dest den Daten­strom aus dem Com­pu­ter ins Inter­net kontrollieren.

Also ist in mei­nen Augen bes­ser, das Pro­jekt ein­zu­stamp­fen, und den Chip aus den Rei­se­päs­sen gleich mit.

Inter­es­sant wird es in den Mel­de­äm­tern und Bür­ger­bü­ros dann, wenn der Bür­ger sich wei­gert, sei­nen Fin­ger­ab­druck zu hin­ter­las­sen. Wenn ich mir nichts zu Schul­den kom­men lasse, brau­che ich mich auch nicht erken­nungs­dienst­lich behan­deln zu las­sen. Und schon gar nicht von städ­ti­schen Behör­den, denn noch ist dafür die Poli­zei zustän­dig. Zwar soll die Abgabe der Fin­ger­ab­drü­cke frei­wil­lig sein, aber das kann sich in der Gesetz­ge­bung unse­rer über­wa­chungs­gie­ri­gen Regie­rung schnell ändern.

Wel­che recht­li­che Hand­habe gibt es für die Behör­den dann, den Fin­ger­ab­druck ein­zu­for­dern? Oder reicht es als Druck­mit­tel, mir ein­fach kei­nen Perso ohne Fin­ger­ab­druck aus­zu­stel­len? Denn ohne die­ses Doku­ment kann ich ja prak­tisch keine grö­ße­ren Geschäfte täti­gen. Ob Bank­konto, KFZ-Zulassung, Kauf auf Kre­dit… über­all muss ich schließ­lich einen Per­so­nal­aus­weis vor­le­gen. Im schlimms­ten Fall dürfte ich noch nicht mal mehr wäh­len, da die Wahl­hel­fer neben der Wahl­be­nach­rich­ti­gung eigent­lich auch den Aus­weis kon­trol­lie­ren sollen.

Es mag ja sein, dass einige Anwen­dun­gen durch den elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­weis siche­rer und/oder ein­fa­cher wer­den. Für mich per­sön­lich über­wie­gen jedoch die Pro­bleme, die sich aus der Miss­brauchs­mög­lich­keit der auf dem Aus­weis gespei­cher­ten Daten erge­ben. Denn Bewe­gungs­pro­file muss man nicht haben. Wohin ich mich begebe, und was ich dort mache, geht nie­man­den etwas an.

Seit Okto­ber 2009 erpro­ben E-Business– und E-Government-Anbieter in einem Anwen­dungs­test die elek­tro­ni­sche Iden­ti­täts­nach­weis­funk­tion des neuen Aus­wei­ses in ihren Online-Services. Die Bean­tra­gung, Aus­stel­lung und Sper­rung von Aus­wei­sen sol­len dann durch aus­ge­wählte kom­mu­nale Behör­den ab Anfang 2010 in einem Feld­test eva­lu­iert wer­den. Die Ergeb­nisse bei­der Tests sol­len noch vor dem Rol­l­out in die lau­fende Pro­jekt­ab­wick­lung ein­be­zo­gen werden.

Bleibt noch zu erwäh­nen, dass es den neuen Aus­weis bereits für Kin­der ab 14 Jah­ren geben soll. Bis­her liegt diese Unter­grenze bei 16 Jahren…