Beschlos­sen auf der Grün­dungs­ver­samm­lung am 10. Sep­tem­ber 2006 in Ber­lin. Das Kapi­tel „Bil­dung” wurde auf dem Bun­des­par­tei­tag 2009 am 5.7.2009 in Ham­burg hinzugefügt.

1 Präambel

Im Zuge der Digi­ta­len Revo­lu­tion aller Lebens­be­rei­che sind trotz aller Lip­pen­be­kennt­nisse die Würde und die Frei­heit des Men­schen in bis­her unge­ahn­ter Art und Weise gefähr­det. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesell­schaft­li­che Mei­nungs­bil­dung und die staat­li­che Gesetz­ge­bung ebenso über­for­dert wie den Ein­zel­nen selbst. Gleich­zei­tig schwin­den die Mög­lich­kei­ten, die­sen Pro­zess mit demo­kra­tisch gewon­ne­nen Regeln auf der Ebene eines ein­zel­nen Staa­tes zu gestal­ten dahin.

Die Glo­ba­li­sie­rung des Wis­sens und der Kul­tur der Mensch­heit durch Digi­ta­li­sie­rung und Ver­net­zung stellt deren bis­he­rige recht­li­che, wirt­schaft­li­che und soziale Rah­men­be­din­gun­gen aus­nahms­los auf den Prüf­stand. Nicht zuletzt die fal­schen Ant­wor­ten auf diese Her­aus­for­de­rung leis­ten einer ent­ste­hen­den tota­len und tota­li­tä­ren, glo­ba­len Über­wa­chungs­ge­sell­schaft Vor­schub. Die Angst vor inter­na­tio­na­lem Ter­ro­ris­mus lässt Sicher­heit vor Frei­heit als wich­tigs­tes Gut erschei­nen – und viele in der Ver­tei­di­gung der Frei­heit fälsch­li­cher­weise verstummen.

Infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung, freier Zugang zu Wis­sen und Kul­tur und die Wah­rung der Pri­vat­sphäre sind die Grund­pfei­ler der zukünf­ti­gen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demo­kra­ti­sche, sozial gerechte, frei­heit­lich selbst­be­stimmte, glo­bale Ord­nung entstehen.

Die Pira­ten­par­tei ver­steht sich daher als Teil einer welt­wei­ten Bewe­gung, die diese Ord­nung zum Vor­teil aller mit­ge­stal­ten will.

Die Pira­ten­par­tei will sich auf die im Pro­gramm genann­ten The­men kon­zen­trie­ren, da wir nur so die Mög­lich­keit sehen, diese wich­ti­gen For­de­run­gen in Zukunft durch­zu­set­zen. Gleich­zei­tig glau­ben wir, dass diese The­men für Bür­ger aus dem gesam­ten tra­di­tio­nel­len poli­ti­schen Spek­trum unter­stüt­zens­wert sind, und dass eine Posi­tio­nie­rung in die­sem Spek­trum uns in unse­rem gemein­sa­men Stre­ben nach Wah­rung der Pri­vat­sphäre und Frei­heit für Wis­sen und Kul­tur hin­der­lich sein würde.


2 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wis­sen und alle Kul­tur der Mensch­heit zusam­men­zu­tra­gen, zu spei­chern und heute und in der Zukunft ver­füg­bar zu machen, ist durch die rasante tech­ni­sche Ent­wick­lung der ver­gan­ge­nen Jahr­zehnte in greif­bare Nähe gerückt. Wie jede bahn­bre­chende Neue­rung erfasst diese viel­fäl­tige Lebens­be­rei­che und führt zu tief grei­fen­den Ver­än­de­run­gen. Es ist unser Ziel, die Chan­cen die­ser Situa­tion zu nut­zen und vor mög­li­chen Gefah­ren zu war­nen. Die der­zei­ti­gen gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen im Bereich des Urhe­ber­rechts beschrän­ken jedoch das Poten­tial der aktu­el­len Ent­wick­lung, da sie auf einem ver­al­te­ten Ver­ständ­nis von so genann­tem „geis­ti­gem Eigen­tum” basie­ren, wel­ches der ange­streb­ten Wis­sens– oder Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ent­ge­gen steht.

2.1 Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Sys­teme, wel­che auf einer tech­ni­schen Ebene die Ver­viel­fäl­ti­gung von Wer­ken be– oder ver­hin­dern („Kopier­schutz”, „DRM”, usw.), ver­knap­pen künst­lich deren Ver­füg­bar­keit, um aus einem freien Gut ein wirt­schaft­li­ches zu machen. Die Schaf­fung von künst­li­chem Man­gel aus rein wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen erscheint uns unmo­ra­lisch, daher leh­nen wir diese Ver­fah­ren ab.

Dar­über hin­aus behin­dern sie auf viel­fäl­tige Art und Weise die berech­tigte Nut­zung von Wer­ken, erschaf­fen eine voll­kom­men inak­zep­ta­ble Kon­trol­lier­bar­keit und oft auch Über­wach­bar­keit der Nut­zer und gefähr­den die Nut­zung von Wer­ken durch kom­mende Gene­ra­tio­nen, denen der Zugang zu den heu­ti­gen Abspiel­sys­te­men feh­len könnte.

Zusätz­lich ste­hen die gesamt­wirt­schaft­li­chen Kos­ten für die Eta­blie­rung einer lücken­lo­sen und dau­er­haft siche­ren Kopier­schutz­in­fra­struk­tur im Ver­gleich zu ihrem gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen in einem extre­men Miss­ver­hält­nis. Die indi­rek­ten Fol­ge­kos­ten durch erschwerte Inter­ope­ra­bi­li­tät bei Abspiel­sys­te­men und Soft­ware erhö­hen diese Kos­ten weiter.

2.2 Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopier­bar­keit von digi­tal vor­lie­gen­den Wer­ken tech­nisch nicht sinn­voll ein­schrän­ken lässt und die flä­chen­de­ckende Durch­setz­bar­keit von Ver­bo­ten im pri­va­ten Lebens­be­reich als geschei­tert betrach­tet wer­den muss, soll­ten die Chan­cen der all­ge­mei­nen Ver­füg­bar­keit von Wer­ken erkannt und genutzt wer­den. Wir sind der Über­zeu­gung, dass die nicht­kom­mer­zi­elle Ver­viel­fäl­ti­gung und Nut­zung von Wer­ken als natür­lich betrach­tet wer­den sollte und die Inter­es­sen der meis­ten Urhe­ber ent­ge­gen anders lau­ten­der Behaup­tun­gen von bestimm­ten Inter­es­sen­grup­pen nicht nega­tiv tangiert.

Es konnte in der Ver­gan­gen­heit kein sol­cher Zusam­men­hang schlüs­sig belegt wer­den. In der Tat exis­tiert eine Viel­zahl von inno­va­ti­ven Geschäfts­kon­zep­ten, wel­che die freie Ver­füg­bar­keit bewusst zu ihrem Vor­teil nut­zen und Urhe­ber unab­hän­gi­ger von beste­hen­den Markt­struk­tu­ren machen können.

Daher for­dern wir, das nicht­kom­mer­zi­elle Kopie­ren, Zugäng­lich­ma­chen, Spei­chern und Nut­zen von Wer­ken nicht nur zu lega­li­sie­ren, son­dern expli­zit zu för­dern, um die all­ge­meine Ver­füg­bar­keit von Infor­ma­tion, Wis­sen und Kul­tur zu ver­bes­sern, denn dies stellt eine essen­ti­elle Grund­vor­aus­set­zung für die soziale, tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Wei­ter­ent­wick­lung unse­rer Gesell­schaft dar.

2.3 Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Ver­ant­wor­tung, die Schaf­fung von Wer­ken, ins­be­son­dere im Hin­blick auf kul­tu­relle Viel­falt, zu för­dern. Posi­tive Effekte der von uns gefor­der­ten Ände­run­gen sol­len im vol­len Umfang genutzt wer­den kön­nen. Mög­li­che, aber nicht zu erwar­tende nega­tive Neben­wir­kun­gen müs­sen bei deren Auf­tre­ten nach Mög­lich­keit abge­min­dert werden.

2.4 Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Wir erken­nen die Per­sön­lich­keits­rechte der Urhe­ber an ihrem Werk in vol­lem Umfang an. Die heu­tige Rege­lung der Ver­wer­tungs­rechte wird einem fai­ren Aus­gleich zwi­schen den berech­tig­ten wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Urhe­ber und dem öffent­li­chen Inter­esse an Zugang zu Wis­sen und Kul­tur jedoch nicht gerecht. Im All­ge­mei­nen wird für die Schaf­fung eines Wer­kes in erheb­li­chem Maße auf den öffent­li­chen Schatz an Schöp­fun­gen zurück­ge­grif­fen. Die Rück­füh­rung von Wer­ken in den öffent­li­chen Raum ist daher nicht nur berech­tigt, son­dern im Sinne der Nach­hal­tig­keit der mensch­li­chen Schöp­fungs­fä­hig­kei­ten von essen­ti­el­ler Wichtigkeit.

Es sind daher Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, wel­che eine faire Rück­füh­rung in den öffent­li­chen Raum ermög­li­chen. Dies schließt ins­be­son­dere eine dras­ti­sche Ver­kür­zung der Dauer von Rechts­an­sprü­chen auf urhe­ber­recht­li­che Werke unter die im TRIPS-Abkommen vor­ge­ge­be­nen Fris­ten ein.

2.5 Gleichstellung von Software

Wir leh­nen einen Son­der­sta­tus von Soft­ware im Urhe­ber­recht ab, sofern die­ser nicht tech­nisch bedingt ist (zum Bei­spiel zur Wah­rung der Inter­ope­ra­bi­li­tät). Dies beinhal­tet ins­be­son­dere die Ableh­nung von Pri­vi­le­gien wie zum Bei­spiel die Ein­schrän­kung der Nut­zung und Ver­viel­fäl­ti­gung von Soft­ware, die auch über die Rege­lun­gen für andere Werks­for­men hin­aus gehen.


3 Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Pri­vat­sphäre und der Daten­schutz gewähr­leis­ten Würde und Frei­heit des Men­schen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesell­schafts­form wurde in der Ver­gan­gen­heit auch unter Ein­satz zahl­lo­ser Men­schen­le­ben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahr­hun­dert kennt in Deutsch­land zwei Dik­ta­tu­ren, deren Schre­cken wesent­lich durch den feh­len­den Respekt vor dem ein­zel­nen Men­schen und durch all­ge­gen­wär­tige Kon­trolle gekenn­zeich­net war. Von den tech­ni­schen Mit­teln heu­ti­ger Zeit haben aber die Dik­ta­to­ren aller Zei­ten nicht ein­mal zu Träu­men gewagt. Die über­wachte Gesell­schaft ent­steht momen­tan allein dadurch, dass sie tech­nisch mög­lich gewor­den ist und den Inter­es­sen von Wirt­schaft und Staat glei­cher­ma­ßen dient. Die Pira­ten­par­tei sagt die­ser Über­wa­chung ent­schie­den den Kampf an. Jeder ein­zelne Schritt auf dem Weg zum Über­wa­chungs­staat mag noch so über­zeu­gend begrün­det sein, doch wir Euro­päer wis­sen aus Erfah­rung, wohin die­ser Weg führt, und dahin wol­len wir auf kei­nen Fall.

3.1 Privatsphäre

Das Recht auf Wah­rung der Pri­vat­sphäre ist ein unab­ding­ba­res Fun­da­ment einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Die Mei­nungs­frei­heit und das Recht auf per­sön­li­che Ent­fal­tung sind ohne diese Vor­aus­set­zung nicht zu verwirklichen.

Sys­teme und Metho­den, die der Staat gegen seine Bür­ger ein­set­zen kann, müs­sen der stän­di­gen Bewer­tung und genauen Prü­fung durch gewählte Man­dats­trä­ger unter­lie­gen. Wenn die Regie­rung Bür­ger beob­ach­tet, die nicht eines Ver­bre­chens ver­däch­tig sind, ist dies eine fun­da­men­tal inak­zep­ta­ble Ver­let­zung des Bür­ger­rechts auf Pri­vat­sphäre. Jedem Bür­ger muss das Recht auf Anony­mi­tät garan­tiert wer­den, das unse­rer Ver­fas­sung inne­wohnt. Die Wei­ter­gabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vom Staat an die Pri­vat­wirt­schaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Das Brief­ge­heim­nis soll erwei­tert wer­den zu einem gene­rel­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis. Zugriff auf die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel oder die Über­wa­chung eines Bür­gers darf der Regie­rung nur im Falle eines siche­ren Ver­dachts erlaubt wer­den, dass die­ser Bür­ger ein Ver­bre­chen bege­hen wird. In allen ande­ren Fäl­len soll die Regie­rung anneh­men, ihre Bür­ger seien unschul­dig, und sie in Ruhe las­sen. Die­sem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis muss ein star­ker gesetz­li­cher Schutz gege­ben wer­den, da Regie­run­gen wie­der­holt gezeigt haben, dass sie bei sen­si­blen Infor­ma­tio­nen nicht ver­trau­ens­wür­dig sind.

Spe­zi­ell eine ver­dachts­un­ab­hän­gige Vor­rats­da­ten­spei­che­rung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten wider­spricht nicht nur der Unschulds­ver­mu­tung, son­dern auch allen Prin­zi­pien einer frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Der vor­herr­schende Kon­troll­wahn stellt eine weit­aus ernst­haf­tere Bedro­hung unse­rer Gesell­schaft dar als der inter­na­tio­nale Ter­ro­ris­mus und erzeugt ein Klima des Miss­trau­ens und der Angst. Flä­chen­de­ckende Video­über­wa­chung öffent­li­cher Räume, frag­wür­dige Ras­ter­fahn­dun­gen, zen­trale Daten­ban­ken mit unbe­wie­se­nen Ver­däch­ti­gun­gen sind Mit­tel, deren Ein­satz wir ablehnen.

3.2 Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Ein­zel­nen, die Nut­zung sei­ner per­sön­li­chen Daten zu kon­trol­lie­ren, muss gestärkt wer­den. Dazu müs­sen ins­be­son­dere die Daten­schutz­be­auf­trag­ten völ­lig unab­hän­gig agie­ren kön­nen. Neue Metho­den wie das Sco­ring machen es erfor­der­lich, nicht nur die per­sön­li­chen Daten kon­trol­lie­ren zu kön­nen, son­dern auch die Nut­zung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Per­son her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Jeder Bür­ger muss gegen­über den Betrei­bern zen­tra­ler Daten­ban­ken einen durch­setz­ba­ren und wirk­lich unent­gelt­li­chen Anspruch auf Selbst­aus­kunft und gege­be­nen­falls auf Kor­rek­tur, Sper­rung oder Löschung der Daten haben.

Erhe­bung und Nut­zung bio­me­tri­scher Daten und Gen­tests erfor­dern auf­grund des hohen Miss­brauchs­po­ten­ti­als eine beson­ders kri­ti­sche Bewer­tung und Kon­trolle von unab­hän­gi­ger Stelle. Der Auf­bau zen­tra­ler Daten­ban­ken mit sol­chen Daten muss unter­blei­ben. Gene­rell müs­sen die Bestim­mun­gen zum Schutze per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten die Beson­der­hei­ten digi­ta­ler Daten, wie etwa mög­li­che Lang­le­big­keit und schwer kon­trol­lier­bare Ver­brei­tung, stär­ker berück­sich­ti­gen. Gerade weil die Pira­ten­par­tei für eine stär­kere Befrei­ung von Infor­ma­tion, Kul­tur und Wis­sen ein­tritt, for­dert sie Daten­spar­sam­keit, Daten­ver­mei­dung und unab­hän­gige Kon­trolle von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die für wirt­schaft­li­che oder Ver­wal­tungs­zwe­cke genutzt wer­den und damit geeig­net sind, die Frei­heit und die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung des Bür­gers unnö­ti­ger­weise zu beschränken.


4 Patentwesen

Im Wan­del vom Indus­trie­zeit­al­ter zum Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter ent­wi­ckeln sich die welt­weit herr­schen­den Patent­re­ge­lun­gen teil­weise vom Inno­va­ti­ons­an­reiz zum Inno­va­ti­ons­hemm­nis. Der Ver­such, mit alt­her­ge­brach­ten Mit­teln die Zukunft zu gestal­ten, wird den grund­le­gen­den Ver­än­de­run­gen in der Welt nicht nur immer weni­ger gerecht, er stellt auch bei­spiels­weise in den Berei­chen der Paten­tie­rung von Erkennt­nis­sen der Gen­for­schung und Bio­tech­no­lo­gie und im Bereich der Soft­ware­pa­tente eine große Gefahr für die Gesell­schaft von mor­gen dar. Grund­sätz­lich wol­len wir einen freie­ren Markt ohne die hin­der­li­chen Beschrän­kun­gen der der­zei­ti­gen Patent­pra­xis errei­chen. Wir for­dern, dass das Patent­sys­tem refor­miert oder durch sinn­vol­lere Rege­lun­gen ersetzt wird. Kei­nes­falls darf es durch inno­va­ti­ons­feind­li­che Rege­lun­gen ergänzt werden.

4.1 Abbau privater Monopole und offene Märkte

Gene­rell sind ein zuneh­men­der Abbau von Mono­po­len und eine Öff­nung der Märkte erklär­tes poli­ti­sches Ziel unse­rer Par­tei. Patente als staat­lich garan­tierte pri­vat­wirt­schaft­li­che Mono­pole stel­len grund­sätz­lich eine künst­li­che Ein­schrän­kung der all­ge­mei­nen Wohl­fahrt dar, die einer stän­di­gen Recht­fer­ti­gung und Über­prü­fung bedarf.

Stellt die Paten­tie­rung indus­tri­el­ler Güter in der Ver­gan­gen­heit auch nach all­ge­mei­ner Ansicht eine (weder beleg­bare, noch wider­leg­bare) Erfolgs­ge­schichte dar, so haben sich doch die sozia­len und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nisse des Erfin­dens in der post­in­dus­tri­el­len und glo­ba­li­sier­ten Gesell­schaft grund­le­gend gewan­delt. Der ver­stärkt inter­na­tio­nale Wett­be­werb führt dar­über hin­aus ver­mehrt zu einer zweck­ent­frem­de­ten Nut­zung des Patent­sys­tems, bei der man oft kei­ner­lei Aus­gleich für die Gesell­schaft mehr erken­nen kann. Dem zuneh­men­den Miss­brauch von Paten­ten wol­len wir daher Ein­halt gebie­ten. Paten­tie­rung von Tri­via­li­tä­ten oder sogar die Blo­ckie­rung des Fort­schritts durch Patente soll unter allen Umstän­den ver­hin­dert werden.

Dies gilt auch und im Beson­de­ren für den Bereich der Phar­ma­in­dus­trie. Der hohe Geld­be­darf und die mono­pol­ar­tige Struk­tur die­ses Mark­tes bedür­fen einer Reor­ga­ni­sa­tion, um die gesell­schaft­li­chen Res­sour­cen sinn­voll ein­zu­set­zen und nicht durch Blo­cka­den und zum Vor­teil Ein­zel­ner zu ver­geu­den. Patente auf Phar­ma­zeu­tika haben dar­über hin­aus zum Teil ethisch höchst ver­werf­li­che Auswirkungen.

4.2 Patente in der Informationsgesellschaft

Wirt­schaft­li­cher Erfolg ist in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft zuneh­mend nicht mehr von tech­ni­schen Erfin­dun­gen, son­dern von Wis­sen und Infor­ma­tion und deren Erschlie­ßung abhängig.

Das Bestre­ben, diese Fak­to­ren nun ebenso mit­tels des Patent­sys­tems zu regu­lie­ren, steht unse­rer For­de­rung nach Frei­heit des Wis­sens und Kul­tur der Mensch­heit dia­me­tral entgegen.

Wir leh­nen Patente auf Lebe­we­sen und Gene, auf Geschäfts­ideen und auch auf Soft­ware ein­hel­lig ab, weil sie unzu­mut­bare und unver­ant­wort­li­che Kon­se­quen­zen haben, weil sie die Ent­wick­lung der Wis­sens­ge­sell­schaft behin­dern, weil sie gemeine Güter ohne Gegen­leis­tung und ohne Not pri­va­ti­sie­ren und weil sie kein Erfin­dungs­po­ten­tial im ursprüng­li­chen Sinne besit­zen. Die gute Ent­wick­lung klein– und mit­tel­stän­di­scher IT-Unternehmen in ganz Europa hat bei­spiels­weise gezeigt, dass auf dem Soft­ware­sek­tor Patente völ­lig unnö­tig sind.


5 Transparenz des Staatswesens

In der heu­ti­gen Gesell­schaft ist eine rapide Ent­wick­lung zu beob­ach­ten. Immer mehr Infor­ma­tio­nen wer­den ange­häuft, die in immer stär­ke­rer Weise mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den. Ver­knüpfte Infor­ma­tio­nen aber wer­den zu Wis­sen, Wis­sen wie­derum bedeu­tet Macht. Ver­engt sich also der Zugang zu Wis­sen auf einen klei­nen Kreis von Nutz­nie­ßern, so kommt es unwei­ger­lich zu einer Aus­bil­dung von Macht­struk­tu­ren, die wenige Per­so­nen, gesell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen oder staat­li­che Organe bevor­zugt und so letzt­end­lich den demo­kra­ti­schen Pro­zess einer frei­heit­li­chen Gesell­schaft gefähr­det. Die­ser basiert näm­lich auf einer mög­lichst brei­ten Betei­li­gung der Bür­ger an der Gestal­tung und Kon­trolle der gesell­schaft­li­chen Vor­gänge und ist somit unver­ein­bar mit dem Infor­ma­ti­ons­vor­sprung, den Wenige auf Kos­ten der All­ge­mein­heit zu sichern ver­su­chen. Der Ein­blick in die Arbeit von Ver­wal­tung und Poli­tik auf allen Ebe­nen der staat­li­chen Ord­nung ist daher ein fun­da­men­ta­les Bür­ger­recht und muss zum Wohle der frei­heit­li­chen Ord­nung ent­spre­chend garan­tiert, geschützt und durch­ge­setzt werden.

Die aktu­elle Lage in Deutsch­land wird bestimmt durch eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Rege­lun­gen auf den ver­schie­de­nen Ebe­nen und in den viel­fäl­ti­gen Berei­chen staat­li­chen Han­delns und nur wenig ist bis­her vom „Prin­zip der Geheim­hal­tung” zuguns­ten eines „Prin­zips der Öffent­lich­keit” ver­än­dert wor­den, obwohl dies auf tref­fende Weise die Wei­chen­stel­lung für eine moderne Gesell­schaft im 21. Jahr­hun­dert, auch unter Berück­sich­ti­gung der weit­rei­chen­den Mög­lich­kei­ten der Neuen Medien, ver­deut­licht. Ver­wal­tung und Poli­tik müs­sen end­lich auch in der Hin­sicht ihrer Trans­pa­renz gegen­über dem Bür­ger ihren Dienst­leis­tungs­cha­rak­ter aner­ken­nen und sich grund­le­gend dar­auf aus­rich­ten, einen Infor­ma­ti­ons­zu­gang für die Bür­ger effi­zi­ent, kom­for­ta­bel und mit nied­ri­gen Kos­ten zu ermöglichen.

Ins­be­son­dere für eine Bewer­tung poli­ti­scher Ent­schei­dungs­trä­ger ist es unab­ding­bar, dass die Grund­la­gen poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen trans­pa­rent gemacht wer­den. Nega­tive Bei­spiele dafür sind die Geheim­hal­tung des Maut­ver­tra­ges vor dem Sou­ve­rän und sei­nen gewähl­ten Ver­tre­tern, sowie die unde­mo­kra­ti­sche Ein­füh­rung von Wahl­ma­schi­nen, die geeig­net sind, das pri­märe Ele­ment der Demo­kra­tie, die Wahl, zu beschädigen.

Die Pira­ten­par­tei will in die­sem Sinne auf die Trans­pa­renz aller staat­li­chen Pro­zesse hin­wir­ken und for­dert daher:

  • Jeder Bür­ger hat unab­hän­gig von der Betrof­fen­heit und ohne den Zwang zur Begrün­dung das Recht auf allen Ebe­nen der staat­li­chen Ord­nung, Ein­sicht in die Akten­vor­gänge und die den jewei­li­gen Stel­len zur Ver­fü­gung ste­hen­den Infor­ma­tio­nen zu neh­men. Dies gilt ebenso für schrift­li­ches Akten­ma­te­rial wie digi­tale oder andere Medien.
  • Seine Schran­ken fin­det die­ses Recht in den Bestim­mun­gen zum Schutz der Per­sön­lich­keits­rechte, der natio­na­len Sicher­heit, zur Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten und ähn­li­chem. Diese Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind mög­lichst eng und ein­deu­tig zu for­mu­lie­ren und dür­fen nicht pau­schal ganze Behör­den oder Ver­wal­tungs­ge­biete ausgrenzen.
  • Die Aus­kunfts­stelle ist ver­pflich­tet, zeit­nah und in einer kla­ren Kos­ten­re­ge­lung, Zugang in Form einer Akten­ein­sicht oder einer Mate­ri­al­ko­pie zu gewäh­ren, um eine breite, effi­zi­ente Nut­zung der Daten zu ermöglichen.
  • Die Ver­wei­ge­rung des Zugangs muss schrift­lich begrün­det wer­den und kann vom Antrag­stel­ler, sowie von betrof­fe­nen Drit­ten gericht­lich über­prüft wer­den las­sen, wobei dem Gericht zu die­sem Zweck vol­ler Zugang durch die öffent­li­che Stelle gewährt wer­den muss.
  • Alle öffent­li­chen Stel­len sind ver­pflich­tet, sowohl regel­mä­ßig Orga­ni­sa­ti­ons– und Auf­ga­ben­be­schrei­bun­gen zu ver­öf­fent­li­chen, ein­schließ­lich Über­sich­ten der Arten von Unter­la­gen, auf die zuge­grif­fen wer­den kann, als auch einen jähr­li­chen öffent­li­chen Bericht über die Hand­ha­bung des Auskunftsrechts.

Unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der immen­sen Mög­lich­kei­ten, die sich mit der rasan­ten Ent­wick­lung und Ver­brei­tung der Neuen Medien erge­ben, gibt es ver­schie­dene Ansatz­punkte, um die­sen grund­sätz­li­chen For­de­run­gen Rech­nung zu tra­gen. So soll­ten staat­li­che Stel­len die Nut­zung freier Soft­ware for­cie­ren, eine auto­ma­ti­sche Ver­öf­fent­li­chung dazu geeig­ne­ter Doku­mente ein­rich­ten und all­ge­mein den kos­ten­güns­ti­gen und auf­wands­ar­men digi­ta­len Zugriff ausbauen.

Die Abkehr vom „Prin­zip der Geheim­hal­tung”, der Ver­wal­tungs– und Poli­tik­vor­stel­lung eines über­kom­me­nen Staats­be­griffs, und die Beto­nung des „Prin­zips der Öffent­lich­keit”, das einen mün­di­gen Bür­ger in den Mit­tel­punkt staat­li­chen Han­delns und Gestal­tens stellt, schafft nach der fes­ten Über­zeu­gung der Pira­ten­par­tei die unab­ding­ba­ren Vor­aus­set­zun­gen für eine moderne Wis­sens­ge­sell­schaft in einer frei­heit­li­chen und demo­kra­ti­schen Ordnung.


6 Open Access

Aus dem Staats­haus­halt wird eine Viel­zahl von schöp­fe­ri­schen Tätig­kei­ten finan­ziert, die als Pro­dukt urhe­ber­recht­lich geschützte Werke her­vor­brin­gen. Da diese Werke von der All­ge­mein­heit finan­ziert wer­den, soll­ten sie auch der All­ge­mein­heit kos­ten­los zur Ver­fü­gung ste­hen. Tat­säch­lich ist dies heute sel­ten der Fall.

6.1 Open Access in der Forschung

Die Publi­ka­tio­nen aus staat­lich finan­zier­ter oder geför­der­ter For­schung und Lehre wer­den oft in kom­mer­zi­el­len Ver­la­gen publi­ziert, deren Qua­li­täts­si­che­rung von eben­falls meist staat­lich bezahl­ten Wis­sen­schaft­lern im Peer-Review-Prozess über­nom­men wird. Die Publi­ka­tio­nen wer­den jedoch nicht ein­mal den Biblio­the­ken der For­schungs­ein­rich­tun­gen kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt. Der Steu­er­zah­ler kommt also drei­fach (Pro­duk­tion, Qua­li­täts­si­che­rung, Nut­zung) für die Kos­ten der Publi­ka­tio­nen auf, wäh­rend pri­vate Ver­le­ger den Gewinn abschöpfen.

Wir unter­stüt­zen die Ber­li­ner Erklä­rung der Open-Access-Bewegung und for­dern die Zugäng­lich­ma­chung des wis­sen­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Erbes der Mensch­heit über das Inter­net nach dem Prin­zip des Open Access. Wir sehen es als Auf­gabe des Staa­tes an, die­ses Prin­zip an den von ihm finan­zier­ten und geför­der­ten Ein­rich­tun­gen durchzusetzen.

6.2 Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir for­dern die Ein­be­zie­hung von Soft­ware und ande­ren digi­ta­len Gütern, die mit öffent­li­chen Mit­teln pro­du­ziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auf­trag von staat­li­chen Stel­len erstellt wird, soll der Öffent­lich­keit zur freien Ver­wen­dung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Der Quell­text von Soft­ware muss dabei Teil der Ver­öf­fent­li­chung sein.

Dies ist nicht nur zum direk­ten Nut­zen der Öffent­lich­keit, son­dern auch die staat­li­chen Stel­len kön­nen im Gegen­zug von Ver­bes­se­run­gen durch die Öffent­lich­keit pro­fi­tie­ren (Open-Source-Prinzip/Freie Soft­ware). Wei­ter­hin wird die Nach­hal­tig­keit der öffent­lich ein­ge­setz­ten IT-Infrastruktur ver­bes­sert und die Abhän­gig­keit von Soft­ware­an­bie­tern verringert.


7 Infrastrukturmonopole

Kom­mu­ni­ka­tion ist die ele­men­tare Grund­lage der mensch­li­chen Gesell­schaft. Die euro­päi­sche Geschichte ist seit der Auf­klä­rung eng mit dem Kampf um die Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion ver­knüpft. Man­gelnde Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten begüns­ti­gen tota­li­täre Sys­teme, wohin gegen viel­fäl­tige Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten die Wirt­schaft, den Wohl­stand, die Bil­dung und die Frei­heit­lich­keit beflü­geln. Freie Kom­mu­ni­ka­tion ist die Grund­lage jeder funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie, sie ist ein Grund­recht. Der freie Infor­ma­ti­ons­fluss ist für eine frei­heit­li­che Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft von essen­ti­el­ler Bedeu­tung. Die welt­weite Ver­net­zung kann nicht nur als ein Neben­pro­dukt der Glo­ba­li­sie­rung betrach­tet wer­den. Die moder­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netze hal­ten durch den tech­ni­schen Fort­schritt in jedem Bereich der mensch­li­chen Gesell­schaft Ein­zug. Die Ver­stän­di­gung des neuen Jahr­tau­sends ist geprägt von Tele­kom­mu­ni­ka­tion, die unser Leben fast gänz­lich durch­drun­gen hat. Als Werk­zeug kann sie das Poten­tial der Gesell­schaft ver­viel­fa­chen. Soziale Netze kön­nen mit ihrer Hilfe sowohl weit­rei­chen­der als auch eng­ma­schi­ger gestal­tet wer­den. Die Wei­ter­ent­wick­lung der Tech­nik redu­ziert die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kos­ten unentwegt.

7.1 Monopole

Künst­lich geschaf­fene Mono­pole auf Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege ver­hin­dern die­sen tech­ni­schen Fort­schritt. Die Markt­be­herr­schen­den müs­sen, unter dem Zwang ste­ti­ger Pro­fit­ver­meh­rung, eine ver­al­tete Infra­struk­tur vor Wei­ter­ent­wick­lung ver­tei­di­gen und dro­hen, neue Tech­no­lo­gien nur unter dem Schutz neuer Mono­pole ein­zu­füh­ren. Weder dür­fen neue Mono­pole gewährt, noch alte auf­recht­er­hal­ten wer­den. Nie­mand darf durch ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mo­no­pol dis­kri­mi­niert wer­den. Die Pira­ten­par­tei sieht sich daher in der Ver­ant­wor­tung die freie Kon­nek­ti­vi­tät zu schüt­zen und Dezen­tra­li­sie­rung zu bewir­ken, ins­be­son­dere durch För­de­rung von nicht­kom­mer­zi­el­len Pro­jek­ten, die in die­sem Sinne agieren.

7.2 Das elektromagnetische Spektrum

Das elek­tro­ma­gne­ti­sche Spek­trum muss einer brei­ten, zivi­len, demo­kra­ti­schen Nut­zung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die für alle gleich ver­füg­bare Mög­lich­keit der breit­ban­di­gen Kom­mu­ni­ka­tion, sowie die Summe des indi­vi­du­el­len Nut­zens müs­sen dabei anstatt des Gel­des Ent­schei­dungs­kri­te­rium sein.

Dies bedingt das kon­ti­nu­ier­li­che, an den tech­ni­schen Wan­del ange­passte Schaf­fen freier ver­füg­ba­rer Fre­quenz­be­rei­che, die gegen­über Zugangs­be­schränk­ten nicht benach­tei­ligt wer­den dür­fen. Die Ver­gabe von Fre­quen­zen muss der Viel­falt tech­ni­scher Nut­zungs­for­men, sowie den unter­schied­li­chen Grö­ßen, Mög­lich­kei­ten und loka­len Ver­brei­tun­gen, der am Fre­quenz­spek­trum inter­es­sier­ten Insti­tu­tio­nen ent­spre­chen. Fre­quen­zen dür­fen nur unter der Bedin­gung gesell­schaft­li­cher und tech­ni­scher Nach­hal­tig­keit reser­viert wer­den. Die inter­na­tio­nale Koope­ra­tion in der Ver­wal­tung des elek­tro­ma­gne­ti­schen Spek­trums ist zu beach­ten, unter­stüt­zen und im Sinne die­ses Pro­gramms wei­ter zu entwickeln.

7.3 Inhaltsfilterung

Die Kon­trolle der kom­mu­ni­zier­ten Infor­ma­tion zer­stört die Grund­la­gen einer funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie. Die Infra­struk­tur der Tele­kom­mu­ni­ka­tion muss des­halb neu­tral gegen­über den trans­por­tie­ren Inhal­ten ope­rie­ren. Jed­wede Zen­sur­be­stre­bun­gen sind zu ver­hin­dern, der Mög­lich­keit der Instal­la­tion von Fil­tern muss aktiv vor­ge­grif­fen wer­den. Die Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion darf durch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land auch außer­halb ihres Ter­ri­to­ri­ums nicht unter­mi­niert wer­den: Zen­sur­be­stre­bun­gen frem­der Staa­ten dür­fen in kei­ner Form unter­stützt wer­den. Initia­ti­ven – poli­ti­scher wie tech­ni­scher Natur – zur Unter­gra­bung von Fil­ter­sys­te­men sind im Rah­men außen­po­li­ti­scher Mög­lich­kei­ten zu unterstützen.


8 Bildung

8.1 Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Infor­ma­tion und Bil­dung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesell­schaft essen­ti­ell, um jedem Men­schen, unab­hän­gig von sei­ner sozia­len Her­kunft, ein größt­mög­li­ches Maß an gesell­schaft­li­cher Teil­habe zu ermög­li­chen. Mit die­sem Ziel ist das Haupt­an­lie­gen insti­tu­tio­nel­ler Bil­dung die Unter­stüt­zung bei der Ent­wick­lung zur mün­di­gen, kri­ti­schen und sozia­len Person.

Der freie Zugang zu Infor­ma­tion und Bil­dung ist jedoch nicht nur im Hin­blick auf die gesell­schaft­li­che Ent­wick­lung not­wen­dig, son­dern auch im Hin­blick auf die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung unse­rer Gesell­schaft. Bil­dung ist eine der wich­tigs­ten Res­sour­cen der deut­schen Volks­wirt­schaft, da nur durch den Erhalt, die Wei­ter­gabe und die Ver­meh­rung von Wis­sen Fort­schritt und gesell­schaft­li­cher Wohl­stand auf Dauer gesi­chert wer­den können.

Inves­ti­tio­nen in Bil­dung sind Inves­ti­tio­nen in die Zukunft.

8.2 Die öffentliche Bildungsinfrastruktur

Der freie Zugang zu Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist im Inter­esse aller. Des­halb ist es Auf­gabe der gesam­ten Gesell­schaft, in Form des Staa­tes, eine leis­tungs­fä­hige und ihrem Zwe­cke ange­mes­sene Bil­dungs­in­fra­struk­tur zu finan­zie­ren und frei zur Ver­fü­gung zu stel­len. Pri­vate Finan­zie­rung öffent­li­cher Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen, solange sie kei­nen Ein­fluss auf die beste­hen­den Lehr­in­halte hat.

Bil­dungs­ge­büh­ren jeg­li­cher Art schrän­ken den Zugang zu Bil­dung ein und sind des­halb kate­go­risch abzu­leh­nen. Aus die­sem Grund ist auch die Lehr­mit­tel­frei­heit zu befür­wor­ten. Diese ist am bes­ten dadurch her­zu­stel­len, dass die Ver­wen­dung und das Schaf­fen von freien Wer­ken zur Ver­mitt­lung von Wis­sen unter­stützt und aus­ge­baut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kos­ten­frei im Unter­richt ein­setz­bar, son­dern ermög­li­chen dazu dem Leh­ren­den ohne recht­li­che Hür­den die Lern­mit­tel auf sei­nen Unter­richt anzupassen.

Trotz des staat­li­chen Bil­dungs­auf­tra­ges soll die Erzie­hung in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen die Erzie­hung durch die Eltern nicht erset­zen. Zur umfas­sen­den Bil­dung gehört, dass sich beide For­men der Erzie­hung gegen­sei­tig ergän­zen und fördern.

8.3 Bildung als individueller Prozess

Jeder Mensch ist ein Indi­vi­duum mit per­sön­li­chen Nei­gun­gen, Stär­ken und Schwä­chen. Insti­tu­tio­nelle Bil­dung soll daher den Ein­zel­nen unter­stüt­zen seine Bega­bun­gen zu ent­fal­ten, Schwä­chen abzu­bauen und neue Inter­es­sen und Fähig­kei­ten zu ent­de­cken. Neben star­ren Lehr– und Stun­den­plä­nen, wer­den vor allem einige For­men der Leis­tungs­be­wer­tung die­sen For­de­run­gen nicht gerecht. Ins­be­son­dere die Bewer­tung von Ver­hal­ten nach einem vor­ge­ge­be­nen Nor­men­ras­ter z.B. bei den soge­nann­ten Kopf­no­ten leh­nen wir ab.

Die Bil­dungs­in­halte haben auf fun­dier­ten und beleg­ba­ren Erkennt­nis­sen zu basie­ren und müs­sen von einem mög­lichst neu­tra­len Stand­punkt aus ver­mit­telt wer­den. Dies beinhal­tet vor allem eine sach­li­che Dar­stel­lung, die Aus­ge­wo­gen­heit der Stand­punkte und eine kri­ti­sche Quellenbewertung.

8.4 Demokratisierung der Bildungseinrichtungen

Die Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sind für die dor­ti­gen Schü­ler und Stu­den­ten ein prä­gen­der und umfas­sen­der Bestand­teil ihres Lebens. Sie sind des­we­gen als Lebens­raum der Ler­nen­den zu begrei­fen, des­sen Gestal­tung und Nut­zung ihnen stets offen ste­hen muss. Eine demo­kra­ti­sche Orga­ni­sa­tion der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen soll den Ler­nen­den, genau wie den ande­ren Inter­es­sen­grup­pen der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, eine ange­mes­sene Ein­fluss­nahme ermög­li­chen. Auf diese Weise wer­den demo­kra­ti­sche Werte ver­mit­telt und vor­ge­lebt, die Akzep­tanz der Ent­schei­dun­gen erhöht, sowie das Gemein­schafts­ge­fühl inner­halb der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gestärkt.

[Quelle: Wiki der Pira­ten­par­tei Deutsch­land]