Parteiprogramm

Beschlos­sen auf der Grün­dungs­ver­samm­lung am 10. Sep­tem­ber 2006 in Ber­lin. Das Kapi­tel „Bil­dung” wurde auf dem Bun­des­par­tei­tag 2009 am 5.7.2009 in Ham­burg hinzugefügt.

1 Prä­am­bel

Im Zuge der Digi­ta­len Revo­lu­tion aller Lebens­be­rei­che sind trotz aller Lip­pen­be­kennt­nisse die Würde und die Frei­heit des Men­schen in bis­her unge­ahn­ter Art und Weise gefähr­det. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesell­schaft­li­che Mei­nungs­bil­dung und die staat­li­che Gesetz­ge­bung ebenso über­for­dert wie den Ein­zel­nen selbst. Gleich­zei­tig schwin­den die Mög­lich­kei­ten, die­sen Pro­zess mit demo­kra­tisch gewon­ne­nen Regeln auf der Ebene eines ein­zel­nen Staa­tes zu gestal­ten dahin.

Die Glo­ba­li­sie­rung des Wis­sens und der Kul­tur der Mensch­heit durch Digi­ta­li­sie­rung und Ver­net­zung stellt deren bis­he­rige recht­li­che, wirt­schaft­li­che und soziale Rah­men­be­din­gun­gen aus­nahms­los auf den Prüf­stand. Nicht zuletzt die fal­schen Ant­wor­ten auf diese Her­aus­for­de­rung leis­ten einer ent­ste­hen­den tota­len und tota­li­tä­ren, glo­ba­len Über­wa­chungs­ge­sell­schaft Vor­schub. Die Angst vor inter­na­tio­na­lem Ter­ro­ris­mus lässt Sicher­heit vor Frei­heit als wich­tigs­tes Gut erschei­nen – und viele in der Ver­tei­di­gung der Frei­heit fälsch­li­cher­weise verstummen.

Infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung, freier Zugang zu Wis­sen und Kul­tur und die Wah­rung der Pri­vat­sphäre sind die Grund­pfei­ler der zukünf­ti­gen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demo­kra­ti­sche, sozial gerechte, frei­heit­lich selbst­be­stimmte, glo­bale Ord­nung entstehen.

Die Pira­ten­par­tei ver­steht sich daher als Teil einer welt­wei­ten Bewe­gung, die diese Ord­nung zum Vor­teil aller mit­ge­stal­ten will.

Die Pira­ten­par­tei will sich auf die im Pro­gramm genann­ten The­men kon­zen­trie­ren, da wir nur so die Mög­lich­keit sehen, diese wich­ti­gen For­de­run­gen in Zukunft durch­zu­set­zen. Gleich­zei­tig glau­ben wir, dass diese The­men für Bür­ger aus dem gesam­ten tra­di­tio­nel­len poli­ti­schen Spek­trum unter­stüt­zens­wert sind, und dass eine Posi­tio­nie­rung in die­sem Spek­trum uns in unse­rem gemein­sa­men Stre­ben nach Wah­rung der Pri­vat­sphäre und Frei­heit für Wis­sen und Kul­tur hin­der­lich sein würde.


2 Urhe­ber­recht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wis­sen und alle Kul­tur der Mensch­heit zusam­men­zu­tra­gen, zu spei­chern und heute und in der Zukunft ver­füg­bar zu machen, ist durch die rasante tech­ni­sche Ent­wick­lung der ver­gan­ge­nen Jahr­zehnte in greif­bare Nähe gerückt. Wie jede bahn­bre­chende Neue­rung erfasst diese viel­fäl­tige Lebens­be­rei­che und führt zu tief grei­fen­den Ver­än­de­run­gen. Es ist unser Ziel, die Chan­cen die­ser Situa­tion zu nut­zen und vor mög­li­chen Gefah­ren zu war­nen. Die der­zei­ti­gen gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen im Bereich des Urhe­ber­rechts beschrän­ken jedoch das Poten­tial der aktu­el­len Ent­wick­lung, da sie auf einem ver­al­te­ten Ver­ständ­nis von so genann­tem „geis­ti­gem Eigen­tum” basie­ren, wel­ches der ange­streb­ten Wis­sens– oder Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ent­ge­gen steht.

2.1 Keine Beschrän­kung der Kopierbarkeit

Sys­teme, wel­che auf einer tech­ni­schen Ebene die Ver­viel­fäl­ti­gung von Wer­ken be– oder ver­hin­dern („Kopier­schutz”, „DRM”, usw.), ver­knap­pen künst­lich deren Ver­füg­bar­keit, um aus einem freien Gut ein wirt­schaft­li­ches zu machen. Die Schaf­fung von künst­li­chem Man­gel aus rein wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen erscheint uns unmo­ra­lisch, daher leh­nen wir diese Ver­fah­ren ab.

Dar­über hin­aus behin­dern sie auf viel­fäl­tige Art und Weise die berech­tigte Nut­zung von Wer­ken, erschaf­fen eine voll­kom­men inak­zep­ta­ble Kon­trol­lier­bar­keit und oft auch Über­wach­bar­keit der Nut­zer und gefähr­den die Nut­zung von Wer­ken durch kom­mende Gene­ra­tio­nen, denen der Zugang zu den heu­ti­gen Abspiel­sys­te­men feh­len könnte.

Zusätz­lich ste­hen die gesamt­wirt­schaft­li­chen Kos­ten für die Eta­blie­rung einer lücken­lo­sen und dau­er­haft siche­ren Kopier­schutz­in­fra­struk­tur im Ver­gleich zu ihrem gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen in einem extre­men Miss­ver­hält­nis. Die indi­rek­ten Fol­ge­kos­ten durch erschwerte Inter­ope­ra­bi­li­tät bei Abspiel­sys­te­men und Soft­ware erhö­hen diese Kos­ten weiter.

2.2 Freies Kopie­ren und freie Nutzung

Da sich die Kopier­bar­keit von digi­tal vor­lie­gen­den Wer­ken tech­nisch nicht sinn­voll ein­schrän­ken lässt und die flä­chen­de­ckende Durch­setz­bar­keit von Ver­bo­ten im pri­va­ten Lebens­be­reich als geschei­tert betrach­tet wer­den muss, soll­ten die Chan­cen der all­ge­mei­nen Ver­füg­bar­keit von Wer­ken erkannt und genutzt wer­den. Wir sind der Über­zeu­gung, dass die nicht­kom­mer­zi­elle Ver­viel­fäl­ti­gung und Nut­zung von Wer­ken als natür­lich betrach­tet wer­den sollte und die Inter­es­sen der meis­ten Urhe­ber ent­ge­gen anders lau­ten­der Behaup­tun­gen von bestimm­ten Inter­es­sen­grup­pen nicht nega­tiv tangiert.

Es konnte in der Ver­gan­gen­heit kein sol­cher Zusam­men­hang schlüs­sig belegt wer­den. In der Tat exis­tiert eine Viel­zahl von inno­va­ti­ven Geschäfts­kon­zep­ten, wel­che die freie Ver­füg­bar­keit bewusst zu ihrem Vor­teil nut­zen und Urhe­ber unab­hän­gi­ger von beste­hen­den Markt­struk­tu­ren machen können.

Daher for­dern wir, das nicht­kom­mer­zi­elle Kopie­ren, Zugäng­lich­ma­chen, Spei­chern und Nut­zen von Wer­ken nicht nur zu lega­li­sie­ren, son­dern expli­zit zu för­dern, um die all­ge­meine Ver­füg­bar­keit von Infor­ma­tion, Wis­sen und Kul­tur zu ver­bes­sern, denn dies stellt eine essen­ti­elle Grund­vor­aus­set­zung für die soziale, tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Wei­ter­ent­wick­lung unse­rer Gesell­schaft dar.

2.3 För­de­rung der Kultur

Wir sehen es als unsere Ver­ant­wor­tung, die Schaf­fung von Wer­ken, ins­be­son­dere im Hin­blick auf kul­tu­relle Viel­falt, zu för­dern. Posi­tive Effekte der von uns gefor­der­ten Ände­run­gen sol­len im vol­len Umfang genutzt wer­den kön­nen. Mög­li­che, aber nicht zu erwar­tende nega­tive Neben­wir­kun­gen müs­sen bei deren Auf­tre­ten nach Mög­lich­keit abge­min­dert werden.

2.4 Aus­gleich zwi­schen Ansprü­chen der Urhe­ber und der Öffentlichkeit

Wir erken­nen die Per­sön­lich­keits­rechte der Urhe­ber an ihrem Werk in vol­lem Umfang an. Die heu­tige Rege­lung der Ver­wer­tungs­rechte wird einem fai­ren Aus­gleich zwi­schen den berech­tig­ten wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Urhe­ber und dem öffent­li­chen Inter­esse an Zugang zu Wis­sen und Kul­tur jedoch nicht gerecht. Im All­ge­mei­nen wird für die Schaf­fung eines Wer­kes in erheb­li­chem Maße auf den öffent­li­chen Schatz an Schöp­fun­gen zurück­ge­grif­fen. Die Rück­füh­rung von Wer­ken in den öffent­li­chen Raum ist daher nicht nur berech­tigt, son­dern im Sinne der Nach­hal­tig­keit der mensch­li­chen Schöp­fungs­fä­hig­kei­ten von essen­ti­el­ler Wichtigkeit.

Es sind daher Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, wel­che eine faire Rück­füh­rung in den öffent­li­chen Raum ermög­li­chen. Dies schließt ins­be­son­dere eine dras­ti­sche Ver­kür­zung der Dauer von Rechts­an­sprü­chen auf urhe­ber­recht­li­che Werke unter die im TRIPS-Abkommen vor­ge­ge­be­nen Fris­ten ein.

2.5 Gleich­stel­lung von Software

Wir leh­nen einen Son­der­sta­tus von Soft­ware im Urhe­ber­recht ab, sofern die­ser nicht tech­nisch bedingt ist (zum Bei­spiel zur Wah­rung der Inter­ope­ra­bi­li­tät). Dies beinhal­tet ins­be­son­dere die Ableh­nung von Pri­vi­le­gien wie zum Bei­spiel die Ein­schrän­kung der Nut­zung und Ver­viel­fäl­ti­gung von Soft­ware, die auch über die Rege­lun­gen für andere Werks­for­men hin­aus gehen.


3 Pri­vat­sphäre und Datenschutz

Der Schutz der Pri­vat­sphäre und der Daten­schutz gewähr­leis­ten Würde und Frei­heit des Men­schen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesell­schafts­form wurde in der Ver­gan­gen­heit auch unter Ein­satz zahl­lo­ser Men­schen­le­ben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahr­hun­dert kennt in Deutsch­land zwei Dik­ta­tu­ren, deren Schre­cken wesent­lich durch den feh­len­den Respekt vor dem ein­zel­nen Men­schen und durch all­ge­gen­wär­tige Kon­trolle gekenn­zeich­net war. Von den tech­ni­schen Mit­teln heu­ti­ger Zeit haben aber die Dik­ta­to­ren aller Zei­ten nicht ein­mal zu Träu­men gewagt. Die über­wachte Gesell­schaft ent­steht momen­tan allein dadurch, dass sie tech­nisch mög­lich gewor­den ist und den Inter­es­sen von Wirt­schaft und Staat glei­cher­ma­ßen dient. Die Pira­ten­par­tei sagt die­ser Über­wa­chung ent­schie­den den Kampf an. Jeder ein­zelne Schritt auf dem Weg zum Über­wa­chungs­staat mag noch so über­zeu­gend begrün­det sein, doch wir Euro­päer wis­sen aus Erfah­rung, wohin die­ser Weg führt, und dahin wol­len wir auf kei­nen Fall.

3.1 Pri­vat­sphäre

Das Recht auf Wah­rung der Pri­vat­sphäre ist ein unab­ding­ba­res Fun­da­ment einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Die Mei­nungs­frei­heit und das Recht auf per­sön­li­che Ent­fal­tung sind ohne diese Vor­aus­set­zung nicht zu verwirklichen.

Sys­teme und Metho­den, die der Staat gegen seine Bür­ger ein­set­zen kann, müs­sen der stän­di­gen Bewer­tung und genauen Prü­fung durch gewählte Man­dats­trä­ger unter­lie­gen. Wenn die Regie­rung Bür­ger beob­ach­tet, die nicht eines Ver­bre­chens ver­däch­tig sind, ist dies eine fun­da­men­tal inak­zep­ta­ble Ver­let­zung des Bür­ger­rechts auf Pri­vat­sphäre. Jedem Bür­ger muss das Recht auf Anony­mi­tät garan­tiert wer­den, das unse­rer Ver­fas­sung inne­wohnt. Die Wei­ter­gabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vom Staat an die Pri­vat­wirt­schaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Das Brief­ge­heim­nis soll erwei­tert wer­den zu einem gene­rel­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis. Zugriff auf die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel oder die Über­wa­chung eines Bür­gers darf der Regie­rung nur im Falle eines siche­ren Ver­dachts erlaubt wer­den, dass die­ser Bür­ger ein Ver­bre­chen bege­hen wird. In allen ande­ren Fäl­len soll die Regie­rung anneh­men, ihre Bür­ger seien unschul­dig, und sie in Ruhe las­sen. Die­sem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­heim­nis muss ein star­ker gesetz­li­cher Schutz gege­ben wer­den, da Regie­run­gen wie­der­holt gezeigt haben, dass sie bei sen­si­blen Infor­ma­tio­nen nicht ver­trau­ens­wür­dig sind.

Spe­zi­ell eine ver­dachts­un­ab­hän­gige Vor­rats­da­ten­spei­che­rung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten wider­spricht nicht nur der Unschulds­ver­mu­tung, son­dern auch allen Prin­zi­pien einer frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Der vor­herr­schende Kon­troll­wahn stellt eine weit­aus ernst­haf­tere Bedro­hung unse­rer Gesell­schaft dar als der inter­na­tio­nale Ter­ro­ris­mus und erzeugt ein Klima des Miss­trau­ens und der Angst. Flä­chen­de­ckende Video­über­wa­chung öffent­li­cher Räume, frag­wür­dige Ras­ter­fahn­dun­gen, zen­trale Daten­ban­ken mit unbe­wie­se­nen Ver­däch­ti­gun­gen sind Mit­tel, deren Ein­satz wir ablehnen.

3.2 Infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung

Das Recht des Ein­zel­nen, die Nut­zung sei­ner per­sön­li­chen Daten zu kon­trol­lie­ren, muss gestärkt wer­den. Dazu müs­sen ins­be­son­dere die Daten­schutz­be­auf­trag­ten völ­lig unab­hän­gig agie­ren kön­nen. Neue Metho­den wie das Sco­ring machen es erfor­der­lich, nicht nur die per­sön­li­chen Daten kon­trol­lie­ren zu kön­nen, son­dern auch die Nut­zung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Per­son her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Jeder Bür­ger muss gegen­über den Betrei­bern zen­tra­ler Daten­ban­ken einen durch­setz­ba­ren und wirk­lich unent­gelt­li­chen Anspruch auf Selbst­aus­kunft und gege­be­nen­falls auf Kor­rek­tur, Sper­rung oder Löschung der Daten haben.

Erhe­bung und Nut­zung bio­me­tri­scher Daten und Gen­tests erfor­dern auf­grund des hohen Miss­brauchs­po­ten­ti­als eine beson­ders kri­ti­sche Bewer­tung und Kon­trolle von unab­hän­gi­ger Stelle. Der Auf­bau zen­tra­ler Daten­ban­ken mit sol­chen Daten muss unter­blei­ben. Gene­rell müs­sen die Bestim­mun­gen zum Schutze per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten die Beson­der­hei­ten digi­ta­ler Daten, wie etwa mög­li­che Lang­le­big­keit und schwer kon­trol­lier­bare Ver­brei­tung, stär­ker berück­sich­ti­gen. Gerade weil die Pira­ten­par­tei für eine stär­kere Befrei­ung von Infor­ma­tion, Kul­tur und Wis­sen ein­tritt, for­dert sie Daten­spar­sam­keit, Daten­ver­mei­dung und unab­hän­gige Kon­trolle von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die für wirt­schaft­li­che oder Ver­wal­tungs­zwe­cke genutzt wer­den und damit geeig­net sind, die Frei­heit und die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung des Bür­gers unnö­ti­ger­weise zu beschränken.


4 Pat­ent­we­sen

Im Wan­del vom Indus­trie­zeit­al­ter zum Infor­ma­ti­ons­zeit­al­ter ent­wi­ckeln sich die welt­weit herr­schen­den Patent­re­ge­lun­gen teil­weise vom Inno­va­ti­ons­an­reiz zum Inno­va­ti­ons­hemm­nis. Der Ver­such, mit alt­her­ge­brach­ten Mit­teln die Zukunft zu gestal­ten, wird den grund­le­gen­den Ver­än­de­run­gen in der Welt nicht nur immer weni­ger gerecht, er stellt auch bei­spiels­weise in den Berei­chen der Paten­tie­rung von Erkennt­nis­sen der Gen­for­schung und Bio­tech­no­lo­gie und im Bereich der Soft­ware­pa­tente eine große Gefahr für die Gesell­schaft von mor­gen dar. Grund­sätz­lich wol­len wir einen freie­ren Markt ohne die hin­der­li­chen Beschrän­kun­gen der der­zei­ti­gen Patent­pra­xis errei­chen. Wir for­dern, dass das Patent­sys­tem refor­miert oder durch sinn­vol­lere Rege­lun­gen ersetzt wird. Kei­nes­falls darf es durch inno­va­ti­ons­feind­li­che Rege­lun­gen ergänzt werden.

4.1 Abbau pri­va­ter Mono­pole und offene Märkte

Gene­rell sind ein zuneh­men­der Abbau von Mono­po­len und eine Öffnung der Märkte erklär­tes poli­ti­sches Ziel unse­rer Par­tei. Patente als staat­lich garan­tierte pri­vat­wirt­schaft­li­che Mono­pole stel­len grund­sätz­lich eine künst­li­che Ein­schrän­kung der all­ge­mei­nen Wohl­fahrt dar, die einer stän­di­gen Recht­fer­ti­gung und Über­prü­fung bedarf.

Stellt die Paten­tie­rung indus­tri­el­ler Güter in der Ver­gan­gen­heit auch nach all­ge­mei­ner Ansicht eine (weder beleg­bare, noch wider­leg­bare) Erfolgs­ge­schichte dar, so haben sich doch die sozia­len und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nisse des Erfin­dens in der post­in­dus­tri­el­len und glo­ba­li­sier­ten Gesell­schaft grund­le­gend gewan­delt. Der ver­stärkt inter­na­tio­nale Wett­be­werb führt dar­über hin­aus ver­mehrt zu einer zweck­ent­frem­de­ten Nut­zung des Patent­sys­tems, bei der man oft kei­ner­lei Aus­gleich für die Gesell­schaft mehr erken­nen kann. Dem zuneh­men­den Miss­brauch von Paten­ten wol­len wir daher Ein­halt gebie­ten. Paten­tie­rung von Tri­via­li­tä­ten oder sogar die Blo­ckie­rung des Fort­schritts durch Patente soll unter allen Umstän­den ver­hin­dert werden.

Dies gilt auch und im Beson­de­ren für den Bereich der Phar­ma­in­dus­trie. Der hohe Geld­be­darf und die mono­pol­ar­tige Struk­tur die­ses Mark­tes bedür­fen einer Reor­ga­ni­sa­tion, um die gesell­schaft­li­chen Res­sour­cen sinn­voll ein­zu­set­zen und nicht durch Blo­cka­den und zum Vor­teil Ein­zel­ner zu ver­geu­den. Patente auf Phar­ma­zeu­tika haben dar­über hin­aus zum Teil ethisch höchst ver­werf­li­che Auswirkungen.

4.2 Patente in der Informationsgesellschaft

Wirt­schaft­li­cher Erfolg ist in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft zuneh­mend nicht mehr von tech­ni­schen Erfin­dun­gen, son­dern von Wis­sen und Infor­ma­tion und deren Erschlie­ßung abhängig.

Das Bestre­ben, diese Fak­to­ren nun ebenso mit­tels des Patent­sys­tems zu regu­lie­ren, steht unse­rer For­de­rung nach Frei­heit des Wis­sens und Kul­tur der Mensch­heit dia­me­tral entgegen.

Wir leh­nen Patente auf Lebe­we­sen und Gene, auf Geschäfts­ideen und auch auf Soft­ware ein­hel­lig ab, weil sie unzu­mut­bare und unver­ant­wort­li­che Kon­se­quen­zen haben, weil sie die Ent­wick­lung der Wis­sens­ge­sell­schaft behin­dern, weil sie gemeine Güter ohne Gegen­leis­tung und ohne Not pri­va­ti­sie­ren und weil sie kein Erfin­dungs­po­ten­tial im ursprüng­li­chen Sinne besit­zen. Die gute Ent­wick­lung klein– und mit­tel­stän­di­scher IT-Unternehmen in ganz Europa hat bei­spiels­weise gezeigt, dass auf dem Soft­ware­sek­tor Patente völ­lig unnö­tig sind.


5 Trans­pa­renz des Staatswesens

In der heu­ti­gen Gesell­schaft ist eine rapide Ent­wick­lung zu beob­ach­ten. Immer mehr Infor­ma­tio­nen wer­den ange­häuft, die in immer stär­ke­rer Weise mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den. Ver­knüpfte Infor­ma­tio­nen aber wer­den zu Wis­sen, Wis­sen wie­derum bedeu­tet Macht. Ver­engt sich also der Zugang zu Wis­sen auf einen klei­nen Kreis von Nutz­nie­ßern, so kommt es unwei­ger­lich zu einer Aus­bil­dung von Macht­struk­tu­ren, die wenige Per­so­nen, gesell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen oder staat­li­che Organe bevor­zugt und so letzt­end­lich den demo­kra­ti­schen Pro­zess einer frei­heit­li­chen Gesell­schaft gefähr­det. Die­ser basiert näm­lich auf einer mög­lichst brei­ten Betei­li­gung der Bür­ger an der Gestal­tung und Kon­trolle der gesell­schaft­li­chen Vor­gänge und ist somit unver­ein­bar mit dem Infor­ma­ti­ons­vor­sprung, den Wenige auf Kos­ten der All­ge­mein­heit zu sichern ver­su­chen. Der Ein­blick in die Arbeit von Ver­wal­tung und Poli­tik auf allen Ebe­nen der staat­li­chen Ord­nung ist daher ein fun­da­men­ta­les Bür­ger­recht und muss zum Wohle der frei­heit­li­chen Ord­nung ent­spre­chend garan­tiert, geschützt und durch­ge­setzt werden.

Die aktu­elle Lage in Deutsch­land wird bestimmt durch eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Rege­lun­gen auf den ver­schie­de­nen Ebe­nen und in den viel­fäl­ti­gen Berei­chen staat­li­chen Han­delns und nur wenig ist bis­her vom „Prin­zip der Geheim­hal­tung” zuguns­ten eines „Prin­zips der Öffent­lich­keit” ver­än­dert wor­den, obwohl dies auf tref­fende Weise die Wei­chen­stel­lung für eine moderne Gesell­schaft im 21. Jahr­hun­dert, auch unter Berück­sich­ti­gung der weit­rei­chen­den Mög­lich­kei­ten der Neuen Medien, ver­deut­licht. Ver­wal­tung und Poli­tik müs­sen end­lich auch in der Hin­sicht ihrer Trans­pa­renz gegen­über dem Bür­ger ihren Dienst­leis­tungs­cha­rak­ter aner­ken­nen und sich grund­le­gend dar­auf aus­rich­ten, einen Infor­ma­ti­ons­zu­gang für die Bür­ger effi­zi­ent, kom­for­ta­bel und mit nied­ri­gen Kos­ten zu ermöglichen.

Ins­be­son­dere für eine Bewer­tung poli­ti­scher Ent­schei­dungs­trä­ger ist es unab­ding­bar, dass die Grund­la­gen poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen trans­pa­rent gemacht wer­den. Nega­tive Bei­spiele dafür sind die Geheim­hal­tung des Maut­ver­tra­ges vor dem Sou­ve­rän und sei­nen gewähl­ten Ver­tre­tern, sowie die unde­mo­kra­ti­sche Ein­füh­rung von Wahl­ma­schi­nen, die geeig­net sind, das pri­märe Ele­ment der Demo­kra­tie, die Wahl, zu beschädigen.

Die Pira­ten­par­tei will in die­sem Sinne auf die Trans­pa­renz aller staat­li­chen Pro­zesse hin­wir­ken und for­dert daher:

  • Jeder Bür­ger hat unab­hän­gig von der Betrof­fen­heit und ohne den Zwang zur Begrün­dung das Recht auf allen Ebe­nen der staat­li­chen Ord­nung, Ein­sicht in die Akten­vor­gänge und die den jewei­li­gen Stel­len zur Ver­fü­gung ste­hen­den Infor­ma­tio­nen zu neh­men. Dies gilt ebenso für schrift­li­ches Akten­ma­te­rial wie digi­tale oder andere Medien.
  • Seine Schran­ken fin­det die­ses Recht in den Bestim­mun­gen zum Schutz der Per­sön­lich­keits­rechte, der natio­na­len Sicher­heit, zur Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten und ähnli­chem. Diese Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind mög­lichst eng und ein­deu­tig zu for­mu­lie­ren und dür­fen nicht pau­schal ganze Behör­den oder Ver­wal­tungs­ge­biete ausgrenzen.
  • Die Aus­kunfts­stelle ist ver­pflich­tet, zeit­nah und in einer kla­ren Kos­ten­re­ge­lung, Zugang in Form einer Akten­ein­sicht oder einer Mate­ri­al­ko­pie zu gewäh­ren, um eine breite, effi­zi­ente Nut­zung der Daten zu ermöglichen.
  • Die Ver­wei­ge­rung des Zugangs muss schrift­lich begrün­det wer­den und kann vom Antrag­stel­ler, sowie von betrof­fe­nen Drit­ten gericht­lich über­prüft wer­den las­sen, wobei dem Gericht zu die­sem Zweck vol­ler Zugang durch die öffent­li­che Stelle gewährt wer­den muss.
  • Alle öffent­li­chen Stel­len sind ver­pflich­tet, sowohl regel­mä­ßig Orga­ni­sa­ti­ons– und Auf­ga­ben­be­schrei­bun­gen zu ver­öf­fent­li­chen, ein­schließ­lich Über­sich­ten der Arten von Unter­la­gen, auf die zuge­grif­fen wer­den kann, als auch einen jähr­li­chen öffent­li­chen Bericht über die Hand­ha­bung des Auskunftsrechts.

Unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der immen­sen Mög­lich­kei­ten, die sich mit der rasan­ten Ent­wick­lung und Ver­brei­tung der Neuen Medien erge­ben, gibt es ver­schie­dene Ansatz­punkte, um die­sen grund­sätz­li­chen For­de­run­gen Rech­nung zu tra­gen. So soll­ten staat­li­che Stel­len die Nut­zung freier Soft­ware for­cie­ren, eine auto­ma­ti­sche Ver­öf­fent­li­chung dazu geeig­ne­ter Doku­mente ein­rich­ten und all­ge­mein den kos­ten­güns­ti­gen und auf­wands­ar­men digi­ta­len Zugriff ausbauen.

Die Abkehr vom „Prin­zip der Geheim­hal­tung”, der Ver­wal­tungs– und Poli­tik­vor­stel­lung eines über­kom­me­nen Staats­be­griffs, und die Beto­nung des „Prin­zips der Öffent­lich­keit”, das einen mün­di­gen Bür­ger in den Mit­tel­punkt staat­li­chen Han­delns und Gestal­tens stellt, schafft nach der fes­ten Über­zeu­gung der Pira­ten­par­tei die unab­ding­ba­ren Vor­aus­set­zun­gen für eine moderne Wis­sens­ge­sell­schaft in einer frei­heit­li­chen und demo­kra­ti­schen Ordnung.


6 Open Access

Aus dem Staats­haus­halt wird eine Viel­zahl von schöp­fe­ri­schen Tätig­kei­ten finan­ziert, die als Pro­dukt urhe­ber­recht­lich geschützte Werke her­vor­brin­gen. Da diese Werke von der All­ge­mein­heit finan­ziert wer­den, soll­ten sie auch der All­ge­mein­heit kos­ten­los zur Ver­fü­gung ste­hen. Tat­säch­lich ist dies heute sel­ten der Fall.

6.1 Open Access in der Forschung

Die Publi­ka­tio­nen aus staat­lich finan­zier­ter oder geför­der­ter For­schung und Lehre wer­den oft in kom­mer­zi­el­len Ver­la­gen publi­ziert, deren Qua­li­täts­si­che­rung von eben­falls meist staat­lich bezahl­ten Wis­sen­schaft­lern im Peer-Review-Prozess über­nom­men wird. Die Publi­ka­tio­nen wer­den jedoch nicht ein­mal den Biblio­the­ken der For­schungs­ein­rich­tun­gen kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt. Der Steu­er­zah­ler kommt also drei­fach (Pro­duk­tion, Qua­li­täts­si­che­rung, Nut­zung) für die Kos­ten der Publi­ka­tio­nen auf, wäh­rend pri­vate Ver­le­ger den Gewinn abschöpfen.

Wir unter­stüt­zen die Ber­li­ner Erklä­rung der Open-Access-Bewegung und for­dern die Zugäng­lich­ma­chung des wis­sen­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Erbes der Mensch­heit über das Inter­net nach dem Prin­zip des Open Access. Wir sehen es als Auf­gabe des Staa­tes an, die­ses Prin­zip an den von ihm finan­zier­ten und geför­der­ten Ein­rich­tun­gen durchzusetzen.

6.2 Open Access in der öffent­li­chen Verwaltung

Wir for­dern die Ein­be­zie­hung von Soft­ware und ande­ren digi­ta­len Gütern, die mit öffent­li­chen Mit­teln pro­du­ziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auf­trag von staat­li­chen Stel­len erstellt wird, soll der Öffent­lich­keit zur freien Ver­wen­dung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Der Quell­text von Soft­ware muss dabei Teil der Ver­öf­fent­li­chung sein.

Dies ist nicht nur zum direk­ten Nut­zen der Öffent­lich­keit, son­dern auch die staat­li­chen Stel­len kön­nen im Gegen­zug von Ver­bes­se­run­gen durch die Öffent­lich­keit pro­fi­tie­ren (Open-Source-Prinzip/Freie Soft­ware). Wei­ter­hin wird die Nach­hal­tig­keit der öffent­lich ein­ge­setz­ten IT-Infrastruktur ver­bes­sert und die Abhän­gig­keit von Soft­ware­an­bie­tern verringert.


7 Infra­struk­tur­mo­no­pole

Kom­mu­ni­ka­tion ist die ele­men­tare Grund­lage der mensch­li­chen Gesell­schaft. Die euro­päi­sche Geschichte ist seit der Auf­klä­rung eng mit dem Kampf um die Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion ver­knüpft. Man­gelnde Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten begüns­ti­gen tota­li­täre Sys­teme, wohin gegen viel­fäl­tige Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten die Wirt­schaft, den Wohl­stand, die Bil­dung und die Frei­heit­lich­keit beflü­geln. Freie Kom­mu­ni­ka­tion ist die Grund­lage jeder funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie, sie ist ein Grund­recht. Der freie Infor­ma­ti­ons­fluss ist für eine frei­heit­li­che Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft von essen­ti­el­ler Bedeu­tung. Die welt­weite Ver­net­zung kann nicht nur als ein Neben­pro­dukt der Glo­ba­li­sie­rung betrach­tet wer­den. Die moder­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netze hal­ten durch den tech­ni­schen Fort­schritt in jedem Bereich der mensch­li­chen Gesell­schaft Ein­zug. Die Ver­stän­di­gung des neuen Jahr­tau­sends ist geprägt von Tele­kom­mu­ni­ka­tion, die unser Leben fast gänz­lich durch­drun­gen hat. Als Werk­zeug kann sie das Poten­tial der Gesell­schaft ver­viel­fa­chen. Soziale Netze kön­nen mit ihrer Hilfe sowohl weit­rei­chen­der als auch eng­ma­schi­ger gestal­tet wer­den. Die Wei­ter­ent­wick­lung der Tech­nik redu­ziert die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kos­ten unentwegt.

7.1 Mono­pole

Künst­lich geschaf­fene Mono­pole auf Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege ver­hin­dern die­sen tech­ni­schen Fort­schritt. Die Markt­be­herr­schen­den müs­sen, unter dem Zwang ste­ti­ger Pro­fit­ver­meh­rung, eine ver­al­tete Infra­struk­tur vor Wei­ter­ent­wick­lung ver­tei­di­gen und dro­hen, neue Tech­no­lo­gien nur unter dem Schutz neuer Mono­pole ein­zu­füh­ren. Weder dür­fen neue Mono­pole gewährt, noch alte auf­recht­er­hal­ten wer­den. Nie­mand darf durch ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mo­no­pol dis­kri­mi­niert wer­den. Die Pira­ten­par­tei sieht sich daher in der Ver­ant­wor­tung die freie Kon­nek­ti­vi­tät zu schüt­zen und Dezen­tra­li­sie­rung zu bewir­ken, ins­be­son­dere durch För­de­rung von nicht­kom­mer­zi­el­len Pro­jek­ten, die in die­sem Sinne agieren.

7.2 Das elek­tro­ma­gne­ti­sche Spektrum

Das elek­tro­ma­gne­ti­sche Spek­trum muss einer brei­ten, zivi­len, demo­kra­ti­schen Nut­zung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die für alle gleich ver­füg­bare Mög­lich­keit der breit­ban­di­gen Kom­mu­ni­ka­tion, sowie die Summe des indi­vi­du­el­len Nut­zens müs­sen dabei anstatt des Gel­des Ent­schei­dungs­kri­te­rium sein.

Dies bedingt das kon­ti­nu­ier­li­che, an den tech­ni­schen Wan­del ange­passte Schaf­fen freier ver­füg­ba­rer Fre­quenz­be­rei­che, die gegen­über Zugangs­be­schränk­ten nicht benach­tei­ligt wer­den dür­fen. Die Ver­gabe von Fre­quen­zen muss der Viel­falt tech­ni­scher Nut­zungs­for­men, sowie den unter­schied­li­chen Grö­ßen, Mög­lich­kei­ten und loka­len Ver­brei­tun­gen, der am Fre­quenz­spek­trum inter­es­sier­ten Insti­tu­tio­nen ent­spre­chen. Fre­quen­zen dür­fen nur unter der Bedin­gung gesell­schaft­li­cher und tech­ni­scher Nach­hal­tig­keit reser­viert wer­den. Die inter­na­tio­nale Koope­ra­tion in der Ver­wal­tung des elek­tro­ma­gne­ti­schen Spek­trums ist zu beach­ten, unter­stüt­zen und im Sinne die­ses Pro­gramms wei­ter zu entwickeln.

7.3 Inhalts­fil­te­rung

Die Kon­trolle der kom­mu­ni­zier­ten Infor­ma­tion zer­stört die Grund­la­gen einer funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie. Die Infra­struk­tur der Tele­kom­mu­ni­ka­tion muss des­halb neu­tral gegen­über den trans­por­tie­ren Inhal­ten ope­rie­ren. Jed­wede Zen­sur­be­stre­bun­gen sind zu ver­hin­dern, der Mög­lich­keit der Instal­la­tion von Fil­tern muss aktiv vor­ge­grif­fen wer­den. Die Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion darf durch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land auch außer­halb ihres Ter­ri­to­ri­ums nicht unter­mi­niert wer­den: Zen­sur­be­stre­bun­gen frem­der Staa­ten dür­fen in kei­ner Form unter­stützt wer­den. Initia­ti­ven – poli­ti­scher wie tech­ni­scher Natur – zur Unter­gra­bung von Fil­ter­sys­te­men sind im Rah­men außen­po­li­ti­scher Mög­lich­kei­ten zu unterstützen.


8 Bil­dung

8.1 Bil­dung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Infor­ma­tion und Bil­dung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesell­schaft essen­ti­ell, um jedem Men­schen, unab­hän­gig von sei­ner sozia­len Her­kunft, ein größt­mög­li­ches Maß an gesell­schaft­li­cher Teil­habe zu ermög­li­chen. Mit die­sem Ziel ist das Haupt­an­lie­gen insti­tu­tio­nel­ler Bil­dung die Unter­stüt­zung bei der Ent­wick­lung zur mün­di­gen, kri­ti­schen und sozia­len Person.

Der freie Zugang zu Infor­ma­tion und Bil­dung ist jedoch nicht nur im Hin­blick auf die gesell­schaft­li­che Ent­wick­lung not­wen­dig, son­dern auch im Hin­blick auf die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung unse­rer Gesell­schaft. Bil­dung ist eine der wich­tigs­ten Res­sour­cen der deut­schen Volks­wirt­schaft, da nur durch den Erhalt, die Wei­ter­gabe und die Ver­meh­rung von Wis­sen Fort­schritt und gesell­schaft­li­cher Wohl­stand auf Dauer gesi­chert wer­den können.

Inves­ti­tio­nen in Bil­dung sind Inves­ti­tio­nen in die Zukunft.

8.2 Die öffent­li­che Bildungsinfrastruktur

Der freie Zugang zu Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist im Inter­esse aller. Des­halb ist es Auf­gabe der gesam­ten Gesell­schaft, in Form des Staa­tes, eine leis­tungs­fä­hige und ihrem Zwe­cke ange­mes­sene Bil­dungs­in­fra­struk­tur zu finan­zie­ren und frei zur Ver­fü­gung zu stel­len. Pri­vate Finan­zie­rung öffent­li­cher Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen, solange sie kei­nen Ein­fluss auf die beste­hen­den Lehr­in­halte hat.

Bil­dungs­ge­büh­ren jeg­li­cher Art schrän­ken den Zugang zu Bil­dung ein und sind des­halb kate­go­risch abzu­leh­nen. Aus die­sem Grund ist auch die Lehr­mit­tel­frei­heit zu befür­wor­ten. Diese ist am bes­ten dadurch her­zu­stel­len, dass die Ver­wen­dung und das Schaf­fen von freien Wer­ken zur Ver­mitt­lung von Wis­sen unter­stützt und aus­ge­baut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kos­ten­frei im Unter­richt ein­setz­bar, son­dern ermög­li­chen dazu dem Leh­ren­den ohne recht­li­che Hür­den die Lern­mit­tel auf sei­nen Unter­richt anzupassen.

Trotz des staat­li­chen Bil­dungs­auf­tra­ges soll die Erzie­hung in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen die Erzie­hung durch die Eltern nicht erset­zen. Zur umfas­sen­den Bil­dung gehört, dass sich beide For­men der Erzie­hung gegen­sei­tig ergän­zen und fördern.

8.3 Bil­dung als indi­vi­du­el­ler Prozess

Jeder Mensch ist ein Indi­vi­duum mit per­sön­li­chen Nei­gun­gen, Stär­ken und Schwä­chen. Insti­tu­tio­nelle Bil­dung soll daher den Ein­zel­nen unter­stüt­zen seine Bega­bun­gen zu ent­fal­ten, Schwä­chen abzu­bauen und neue Inter­es­sen und Fähig­kei­ten zu ent­de­cken. Neben star­ren Lehr– und Stun­den­plä­nen, wer­den vor allem einige For­men der Leis­tungs­be­wer­tung die­sen For­de­run­gen nicht gerecht. Ins­be­son­dere die Bewer­tung von Ver­hal­ten nach einem vor­ge­ge­be­nen Nor­men­ras­ter z.B. bei den soge­nann­ten Kopf­no­ten leh­nen wir ab.

Die Bil­dungs­in­halte haben auf fun­dier­ten und beleg­ba­ren Erkennt­nis­sen zu basie­ren und müs­sen von einem mög­lichst neu­tra­len Stand­punkt aus ver­mit­telt wer­den. Dies beinhal­tet vor allem eine sach­li­che Dar­stel­lung, die Aus­ge­wo­gen­heit der Stand­punkte und eine kri­ti­sche Quellenbewertung.

8.4 Demo­kra­ti­sie­rung der Bildungseinrichtungen

Die Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sind für die dor­ti­gen Schü­ler und Stu­den­ten ein prä­gen­der und umfas­sen­der Bestand­teil ihres Lebens. Sie sind des­we­gen als Lebens­raum der Ler­nen­den zu begrei­fen, des­sen Gestal­tung und Nut­zung ihnen stets offen ste­hen muss. Eine demo­kra­ti­sche Orga­ni­sa­tion der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen soll den Ler­nen­den, genau wie den ande­ren Inter­es­sen­grup­pen der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, eine ange­mes­sene Ein­fluss­nahme ermög­li­chen. Auf diese Weise wer­den demo­kra­ti­sche Werte ver­mit­telt und vor­ge­lebt, die Akzep­tanz der Ent­schei­dun­gen erhöht, sowie das Gemein­schafts­ge­fühl inner­halb der Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gestärkt.

[Quelle: Wiki der Pira­ten­par­tei Deutsch­land]

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks

Bitte lesen Sie dies, bevor Sie Ihren Kommentar abschicken

Mit Absenden des Kommentars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kommentar den folgenden Regeln entspricht:

  • Benutzen Sie Ihren richtigen Namen, keine Keywörter
  • Keine Signaturen mit Links im Kommentar
  • Keine Fäkalsprache (bitte)
  • Sachlich und vor allem beim Thema bleiben
  • Posten Sie hier bitte keine Inhalte, die Sie mit dem Gesetz in Konflikt bringen könnten

Kommentare, die nicht diesen Regeln entsprechen, werden als SPAM gekennzeichnet oder gelöscht.