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ELENA — ein tie­fer Ein­schnitt in die infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung

Do, 31/12/2009 — 09:31 – Daniel Flachs­haar

Pres­se­mit­tei­lung — Ver­öf­fent­licht am 31.12.2009

Am 1. Januar des neuen Jah­res tritt deutsch­land­weit das ELENA (elek­tro­ni­scher Ent­gelt­nach­weis) Ver­fah­rens­ge­setz in Kraft. Es wurde initi­iert, um durch digi­tal bereit­ge­stellte per­so­nen­be­zo­gene Daten die Bean­tra­gung von Sozi­al­leis­tun­gen zu ver­ein­fa­chen. Zukünf­tig sind daher alle Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, monat­lich für jeden ihrer Beschäf­tig­ten einen aus­führ­li­chen Daten­satz mit sen­si­blen per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen an eine zen­trale Spei­cher­stelle des Bun­des zu über­mit­teln. Diese Rege­lung betrifft über 40 Mil­lio­nen Men­schen, unab­hän­gig davon, ob sie jemals Sozi­al­leis­tun­gen in Anspruch neh­men. Die Spei­che­rung geschieht damit auf Vor­rat. Die Betrof­fe­nen haben zudem kein Widerspruchsrecht.

Die Pira­ten­par­tei Deutsch­land kri­ti­siert diese unmä­ßige Erhe­bung und Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Dies ist für den beab­sich­tig­ten Zweck des Büro­kra­tie­ab­baus nicht erfor­der­lich und im geplan­ten Umfang auch kei­nes­falls gerecht­fer­tigt. Der Auf­bau einer zen­tra­len Daten­bank mit der­ar­ti­gen Infor­ma­tio­nen wider­spricht dem Grund­recht auf infor­ma­tio­nelle Selbstbestimmung.

»ELENA stellt einen wei­te­ren Arm des immer grö­ßer wer­den­den staat­li­chen Daten­kra­ken dar und ist für die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in Deutsch­land kein Gewinn«, stellt Thors­ten Wirth, Vor­stands­mit­glied der Pira­ten­par­tei, fest. »Wer befürch­ten muss, dass Infor­ma­tio­nen über eine län­gere Krank­heit, die Teil­nahme an einem Streik oder die Gründe für den Ver­lust eines Arbeits­plat­zes einem zukünf­ti­gen Arbeit­ge­ber in die Hände fal­len könn­ten, wird sein Ver­hal­ten daran anpas­sen. Dies war schon bei der Ein­füh­rung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten der Fall und wird sich im Zuge von ELENA noch ver­stärkt zei­gen. Ein der­ar­ti­ger Ein­griff in die Frei­heits­rechte kann nicht tole­riert wer­den und ist für die Bestim­mung eines Anrechts auf Sozi­al­leis­tun­gen auch völ­lig unnötig.«

Die Pira­ten­par­tei for­dert eine umge­hende Rück­nahme des ELENA-Verfahrensgesetzes. Unter dem Vor­wand des Büro­kra­tie­ab­baus dür­fen so weit­rei­chende per­so­nen­be­zo­gene Daten ohne Zustim­mung der Betrof­fe­nen weder erho­ben noch gespei­chert werden.


Ver­ant­wort­lich für den Inhalt die­ser Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­pres­se­stelle der Pira­ten­par­tei Deutsch­land
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