Im Novem­ber 2010 soll er nun kom­men, der neue Per­so­nal­aus­weis. Die Vor­züge, die das Bun­des­mi­nis­te­rium des Inne­ren (BMI) pro­pa­giert, sind folgende:

  • Aus­weis im Inter­net: Der elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis ist mit der Funk­tion des elek­tro­ni­schen Iden­ti­täts­nach­wei­ses aus­ge­rüs­tet. Damit kön­nen Pro­zesse wie Log-in, Adress­ve­ri­fi­ka­tion und Alters­nach­weis wirt­schaft­li­cher und schnel­ler rea­li­siert wer­den. Ein beson­de­rer Schwer­punkt wurde auf den Schutz per­sön­li­cher Daten gelegt: Nur berech­tigte Anbie­ter von Dienst­leis­tun­gen dür­fen die Daten des Aus­wei­ses abfra­gen. Der Aus­weis­in­ha­ber selbst behält die volle Kon­trolle dar­über, wel­che sei­ner per­sön­li­chen Daten an den Anbie­ter über­mit­telt wer­den. Auf­grund sei­nes Sicher­heits­kon­zep­tes hilft der neue Per­so­nal­aus­weis, Inter­net­kri­mi­na­li­tät zu bekämp­fen und das Ver­trauen der Bevöl­ke­rung in elek­tro­ni­sche Trans­ak­tio­nen zu stei­gern. Er stärkt den Schutz vor Iden­ti­täts­dieb­stahl und bie­tet neue benut­zer­freund­li­che Mög­lich­kei­ten für die Umset­zung des Jugend­schut­zes, letz­te­res unter ande­rem auch an Auto­ma­ten, bei­spiels­weise beim Zigarettenkauf.
  • Elek­tro­ni­sche Signa­tur: Die Aus­weis­in­ha­ber kön­nen ein Zer­ti­fi­kat für die qua­li­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur auf ihren Per­so­nal­aus­weis laden. Damit sol­len auch Dienste, die eine eigen­hän­dige Unter­schrift erfor­dern, medi­en­bruch­frei, sicher und preis­wert auf dem elek­tro­ni­schen Wege in Anspruch genom­men werden.
  • Siche­res Rei­se­do­ku­ment: Für hoheit­li­che Kon­trol­len an Gren­zen und im Inland – und nur für diese – ist die Bio­me­trie­funk­tion zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung vor­ge­se­hen: Das digi­tale Foto wird in allen Per­so­nal­aus­wei­sen ent­hal­ten sein. Zwei Fin­ger­ab­drü­cke kön­nen auf frei­wil­li­ger Basis eben­falls im Chip gespei­chert wer­den. Damit kann der elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis ähn­lich wie der elek­tro­ni­sche Rei­se­pass als siche­res Rei­se­do­ku­ment ein­ge­setzt werden.Beide Merk­male ermög­li­chen eine effi­zi­ente und sichere Unter­stüt­zung der Per­so­nen­kon­trolle, ins­be­son­dere zur Bekämp­fung von Betrugs­ver­su­chen, bei denen ver­lo­rene oder gestoh­lene Doku­mente gezielt durch fremde Per­so­nen ver­wen­det werden.

Quelle: BMI

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