Im November 2010 soll er nun kommen, der neue Personalausweis. Die Vorzüge, die das Bundesministerium des Inneren (BMI) propagiert, sind folgende:
- Ausweis im Internet: Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
- Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
- Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.
Quelle: BMI
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Wie heute auf Spiegel online [1] zu lesen ist, wird der Modekonzern Gerry Weber ab dem kommenden Jahr RFID-Chips in die Pflege-Etiketten seiner Kleidungsstücke einnähen. Diese sollen im Laden an der Kasse automatisch und ohne von einem Kassierer oder einer Kassiererin angefasst zu werden ihren Preis übermitteln. Da dies über eine individuelle Nummer geschehen soll, kann auch an der Ladentür sofort Alarm ausgelöst werden, wenn das Kleidungsstück nicht bezahlt und aus dem Bestand ausgetragen wurde.
Datenschützer laufen gegen diese Pläne bereits Sturm, auch wenn laut Gerry Weber keine persönlichen Merkmale auf den Chips gespeichert werden sollen. Denn prinzipiell ist es möglich, Bewegungs– und Einkaufsprofile anzulegen, da ja nicht nur das zu erwerbende Stück zur Kasse funkt, sondern der eben getragene Pulli auch, sollte er bereits mit einem solchen RFID-Chip ausgestattet sein. Das gilt erst recht dann, wenn man EC-, Kredit– oder Kundenkarten nutzt, da sich da Daten so personalisieren lassen.
Ich meine, da hilft es nur, die Etiketten aus der Kleidung herauszutrennen und zu entsorgen, damit die Müllabfuhr sich des Chips annimmt.
Besser jedoch, der Hersteller nimmt von dieser hirnrissigen Idee Abstand, denn das Missbrauchspotential ist nicht eben gering. Damit reche ich aber nicht wirklich, da es in einigen Filialen scheinbar schon Tests gegeben hat. Betroffen sind alle Marken der Gerry-Weber-Gruppe.
Ich weiß auch nicht, in wie weit man Lesegeräte für daheim bekommt, um überhaupt mal festzustellen, welche Daten auf den Chips gespeichert sind.
Der Redmonder Software-Riese schränkt nun die Nutzung von käuflich erworbenen Spielekonsolen ein.
Mircosoft verwehrt etlichen Xbox-Konsolen den Zugang zu Xbox-Live. Das soll Boxen betreffen, die durch eine Modifikation auch schwarz gebrannte Spiele verarbeiten können. So meldeten es gestern u.A. Golem.de [1] und heise online [2].
Drei Dinge stoßen mit dabei sauer auf:
Es würde mich nicht wundern, wenn diese Geschäftspraxis mal wieder vor den Gerichten landen würde. Denn nur, weil jemand seine Box modifiziert bzw. modifizieren lässt, muss er noch längst keine schwarz gebrannten und somit aller Wahrscheinlichkeit nach geklauten Spiele einlegen.
Klar, jetzt kann man kontern: „Worum sollte der die Modifikation sonst machen?” Aber da gebe ich die Antwort: „Weil er’s kann!”
Zudem hat Microsoft nicht auf meinem Eigentum herumzuschnüffeln, da sehe ich erhebliche, datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn die Regierung den Bundestrojaner eingeschränkt bekommt, darf ein privates Unternehmen sich solcher Praktiken erst recht nicht bedienen.
Nachdem wir erst vor ein paar Tagen über einen Datenschutz-Skandal bei der Deutschen Telekom bzw. von in dieser beauftragten Callcentern berichtet haben [1], scheint es nun beim „Rosa Riesen” den nächsten Skandal zu geben.
Diesmal sollen, so berichtet DerWesten.de [2], Kundendaten, meist inklusive Bankverbindung, angeblich aus Türkischen Callcentern verwendet worden sein, um Kunden per Telefon im angeblichen Telekom-Auftrag neue Verträge zu verkaufen. Diese seien dann über Subunternehmen bei der Telekom eingereicht worden, um die Provisionen zu kassieren.
DerWesten.de beruft sich dabei auf Spiegel Online und auf die Nachrichtenagentur AFP.
Erstaunlich finde ich jedoch, dass immer wieder die Großkonzerne negativ auffallen, und im Falle der Deutschen Telekom scheinbar nicht aus Fehlern gelernt wird. Denn auch hier weist der Konzern jegliche Schuld von sich…
[1] http://www.piratenpartei-bottrop.de/neuer-datenskandal-bei-der-telekom-190
[2] http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/2009/10/13/news-136863211/detail.html
Beim „Rosa Riesen”, der Deutschen Telekom, hat es einen weiteren Fall von Datenmissbrauch gegeben. Dies melden u.a. tagesschau.de [1] und welt.de [2].
Demnach soll das Callcenter eines Vertriebspartners des Telekommunikations-Unternehmen Zugriff auf die Telekom-Kundendatenbank erhalten haben, um mithilfe dieser Daten auch unerwünschte Werbeanrufe zu starten.
Die Deutsche Telekom will zwar weiter an diesem Vertriebspartner festhalten, erstattete gegen diesen jedoch Anzeige und fordert eine Vertragsstrafe sowie die Rückzahlung überhöhter Provisionen. Die Summe soll sich auf insgesamt 1,5 Millionen Euro belaufen.
Ob die Deutsche Telekom nun daran Schuld trägt, oder nicht, das zeigt einmal mehr, wie wichtig Datenschutz in unserer Zeit geworden ist. Das Problem sind in diesem Fall nicht fehlende Gesetze, sondern deren mangelhafte Überwachung.
[1] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/telekom298.html
[2] http://www.welt.de/wirtschaft/article4739648/Telekom-zeigt-ihre-eigenen-Vertriebspartner-an.html