So heißt es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern uns zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericherstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nun soll nach dem Zugangserschwernisgesetz, welches dem obigen GG-Artikel schon vom Namen her widerspricht, DNS–Server manipuliert werden, dass diese bei Aufruf bestimmter Seiten auf ein Stoppschild umleiten. Dieses Gesetz befindet sich im Moment im sogenannten Notifizierungsverfahren [1] bei der EU, und muss danach noch von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben werden. Diese Unterschrift gilt trotz aller Beschwerden, der am stärksten gezeichneten Petition überhaupt (134.015 Mitzeicher [2]) und verfassungsrechtlicher Bedenken als sicher.
Das Gesetz ist also noch gar nicht in Kraft, aber schon heute handeln Kommunikations-Unternehmen danach:
ZDNet berichtet nun [3], dass Vodafone als erster Anbieter überhaupt alle DNS–Anfragen auf die eigenen DNS–Server umbiegt. Dazu braucht der Anbieter nur allen Traffic über den Port 53 TCP / UDP abfangen. Im Moment soll die Manipulation nur im UMTS-Netz aktiv sein, aber es sollte klar sein, dass Vodafone das auch auf das von Arcor übernommene Festnetz ausweitet. Zudem dürften andere Anbieter das zunächst mal genau beobachten, und dann auch auf diesen Zug aufspringen.
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