So heißt es in Arti­kel 5 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes (GG) der Bun­des­re­pu­blik Deutschland:

Jeder hat das Recht, seine Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern uns zu ver­brei­ten und sich aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len unge­hin­dert zu unter­rich­ten. Die Pres­se­frei­heit und die Frei­heit der Beri­cher­stat­tung durch Rund­funk und Film wer­den gewähr­leis­tet. Eine Zen­sur fin­det nicht statt.

Nun soll nach dem Zugangs­er­schwer­nis­ge­setz, wel­ches dem obi­gen GG-Artikel schon vom Namen her wider­spricht, DNS–Ser­ver mani­pu­liert wer­den, dass diese bei Auf­ruf bestimm­ter Sei­ten auf ein Stopp­schild umlei­ten. Die­ses Gesetz befin­det sich im Moment im soge­nann­ten Noti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren [1] bei der EU, und muss danach noch von Bun­des­prä­si­dent Horst Köh­ler unter­schrie­ben wer­den. Diese Unter­schrift gilt trotz aller Beschwer­den, der am stärks­ten gezeich­ne­ten Peti­tion über­haupt (134.015 Mit­zei­cher [2]) und ver­fas­sungs­recht­li­cher Beden­ken als sicher.

Das Gesetz ist also noch gar nicht in Kraft, aber schon heute han­deln Kommunikations-Unternehmen danach:
ZDNet berich­tet nun [3], dass Vod­a­fone als ers­ter Anbie­ter über­haupt alle DNS–Anfra­gen auf die eige­nen DNS–Ser­ver umbiegt. Dazu braucht der Anbie­ter nur allen Traf­fic über den Port 53 TCP / UDP abfan­gen. Im Moment soll die Mani­pu­la­tion nur im UMTS-Netz aktiv sein, aber es sollte klar sein, dass Vod­a­fone das auch auf das von Arcor über­nom­mene Fest­netz aus­wei­tet. Zudem dürf­ten andere Anbie­ter das zunächst mal genau beob­ach­ten, und dann auch auf die­sen Zug auf­sprin­gen.
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