Wie die Ruhrbarone [1] unter Berufung auf FR-Online [2] melden, hat das NRW-Justizministerium [3] unter der Leitung der Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) den Zugang zu den Webseiten des Westdeutschen Rundfunk (WDR) [4] gesperrt.
Bisher war es wohl so, dass über die Startseite des internen Netzwerks des Ministerium, „Justiz-NRW” direkt Webportale wir „Meine Stadt”, Wikipedia oder die Gelben Seiten aufgerufen werden konnten. Und eben auch das Portal des WDR, doch genau dieser Link verschwand jetzt als einziger von der Startseite. Und scheinbar kann die WDR-Seite auch nicht direkt aufgerufen werden…
Der Grund sei, so heißt es aus dem Ministerium, dass die Mitarbeiter zu viel ihrer Arbeitszeit im Internet und speziell auf des Seiten des WDR verbracht hätten. Das pikante dabei: Gerade der WDR berichtete immer wieder kritisch über das Justizministerium, zuletzt nach dem Ausbruch zweier Schwerverbracher mit Aufseher-Hilfe in Aachen. In diesem Zusammenhang wurden gab es beim WDR vermehrt kritische Forenbeiträge über Müller-Piepenkötter.
„Hier wird ganz klar Zensur geübt”, sagt Manfred Evers, oberster Personalrat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, hier soll unliebsame Kritik an der Ministerin verdeckt werden.
Der WDR hat bisher noch keine Stellungnahme abgegeben.
Na ja, im Mai sind Landtagswahlen, und dann haben wir alle die Möglichkeit, u.A. Frau Müller-Piepenkötter ihres Amtes zu entheben, sprich abzuwählen. Also: Klarmachen zum Ändern!
Update: Inzwischen gibt es auf WDR.de einen Artikel zum Thema [5], scheinbar vom Magazin „Panorama”.
Links:
- Internetsperre: WDR feiert erst einmal Karneval
- Justizministerium sperrt WDR.de: Ministerin sieht keine Zensur
- NRW-Justiz: Startseite
- WDR.de
- Justizministerium sperrt WDR.de
Das „Zugangserschwernisgesetz”, genau, das mit dem Stoppschild, wird es vorerst nicht geben.
Das von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ausgedachte Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie wird von Bundespräsident Horst Köhler vorerst nicht unterschrieben, meldet der „Spiegel” [1]. Demnach hat Köhler weitere Informationen von der Bundesregierung angefordert, der er vor einer Unterschrift auswerten will.
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” ist höchst umstritten, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird angezweifelt.
Link:
- http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663980,00.html
Ich verweise hier einfach mal auf 2 interessante Artikel auf gulli.com:
- Filmbranche und GVU: Sperrung von Download-Seiten!
Hier heht darum, dass das im Bereich Kinderpornografie vom Tisch geglaubte vor-der-Leyen-hafte Stopp-Schild nun für Downloadportale mit angeblich geschützten Inhalten genutzt werden soll.
- Interview mit dem Chefredakteur: Piratenpartei Opfer von Zensur?
Ein Interview mit Stephan Richter, Chefredakteur des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages, zu den Vorwürfen, die Freien Wähler sowie die Piratenpartei werden vom Verlagshaus ignoriert. Dazu eine Stellungnahme von Wolfgang Dudda, Pressesprecher der Piratenpartei.
So heißt es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern uns zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericherstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nun soll nach dem Zugangserschwernisgesetz, welches dem obigen GG-Artikel schon vom Namen her widerspricht, DNS–Server manipuliert werden, dass diese bei Aufruf bestimmter Seiten auf ein Stoppschild umleiten. Dieses Gesetz befindet sich im Moment im sogenannten Notifizierungsverfahren [1] bei der EU, und muss danach noch von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben werden. Diese Unterschrift gilt trotz aller Beschwerden, der am stärksten gezeichneten Petition überhaupt (134.015 Mitzeicher [2]) und verfassungsrechtlicher Bedenken als sicher.
Das Gesetz ist also noch gar nicht in Kraft, aber schon heute handeln Kommunikations-Unternehmen danach:
ZDNet berichtet nun [3], dass Vodafone als erster Anbieter überhaupt alle DNS–Anfragen auf die eigenen DNS–Server umbiegt. Dazu braucht der Anbieter nur allen Traffic über den Port 53 TCP / UDP abfangen. Im Moment soll die Manipulation nur im UMTS-Netz aktiv sein, aber es sollte klar sein, dass Vodafone das auch auf das von Arcor übernommene Festnetz ausweitet. Zudem dürften andere Anbieter das zunächst mal genau beobachten, und dann auch auf diesen Zug aufspringen.
Mehr…
Kommentare