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Das „Zugangs­er­schwer­nis­ge­setz”, genau, das mit dem Stopp­schild, wird es vor­erst nicht geben.

Das von der Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Ursula von der Leyen aus­ge­dachte Gesetz zur Ein­däm­mung der Kin­der­por­no­gra­fie wird von Bun­des­prä­si­dent Horst Köh­ler vor­erst nicht unter­schrie­ben, mel­det der „Spie­gel” [1]. Dem­nach hat Köh­ler wei­tere Infor­ma­tio­nen von der Bun­des­re­gie­rung ange­for­dert, der er vor einer Unter­schrift aus­wer­ten will.

Das „Gesetz zur Erschwe­rung des Zugangs zu kin­der­por­no­gra­fi­schen Inhal­ten in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen” ist höchst umstrit­ten, die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Geset­zes wird angezweifelt.

Link:

  1. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663980,00.html